8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Die Entlohnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank erfolgt entsprechend der gesetzlichen, regulatorischen und tariflichen Rahmenbedingungen, zusätzlich bestehen Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung. Die Höhe der festen Vergütung bemisst sich nach der Funktion und der Erfüllung der in der Stellenbeschreibung dokumentierten Aufgaben und Anforderungen. Die Höhe der variablen Vergütung bemisst sich auch nach der Leistung des Mitarbeiters. Die Frage nach der Angemessenheit und Ausgestaltung wird regelmäßig überprüft.

Für Mitarbeiter und Geschäftsleiter sind jeweils Vergütungsgrundsätze geregelt. Die Vergütungsregelungen sind konform mit unseren strategischen Zielsetzungen und konterkarieren diese nicht. Im Falle von Strategieänderungen wird die Ausgestaltung unseres Vergütungssystems überprüft und erforderlichenfalls angepasst.

Die Höhe der variablen Vergütung ist begrenzt und stellt keine Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken dar. Die Angemessenheit der variablen Vergütungen im Verhältnis zum Jahresergebnis der Bank und der Eigenmittelausstattung werden überprüft.

Der Gesamtbetrag der variablen Vergütungen erfüllt die Vorgaben zur Risikotragfähigkeit, zur mehrjährigen Kapitalplanung, zur Ertragslage, und Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung sowie zu den Kapitalpuffer-Anforderungen. Bei der Festlegung der Höhe der variablen Vergütungen gilt der kundenorientierte Vergütungsvorbehalt.

Es sind angemessene Compliance-Strukturen eingerichtet, um Absicherungs- und sonstige Gegenmaßnahmen zur Einschränkung oder Aufhebung der Risikoorientierung zu verhindern.
Vertriebsmanagement und Compliance haben gemeinsam ein strukturiertes Vorgehen definiert, um auch künftig potenzielle Initiativen von dritten Stellen zu unterbinden, die von ihrem Incentive-Charakter her geeignet sein könnten, Berater oder Führungskräfte dazu zu verleiten, den Vertriebserfolg mit einem Partner oder in einem Produkt stärker zu fokussieren als den Kundenbedarf und die auf Nachhaltigkeit für Kunde und Bank ausgerichtete Strategie unseres Hauses.

Ein Vergütungssystem, in dem ökologische Nachhaltigkeitsziele integriert sind und kontrolliert werden, gibt es aktuell nicht. Über einen perspektivischen Aufbau kann derzeit nicht berichtet werden.