8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Unsere Sparkasse ist tarifgebunden. Die Beschäftigten werden nach dem TVöD-Sparkassen vergütet. Die konkreten Regelungen für die jährliche tarifliche Sparkassensonderzahlung finden sich in einer entsprechenden Dienstvereinbarung.

Wir halten die Institutsvergütungsverordnung – Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten – ein.

Neben den tariflichen Vergütungsbestandteilen haben alle Beschäftigten die Möglichkeit, eine außertarifliche Zusatzvergütung zu erhalten. Auch dazu wurde vom Vorstand mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung geschlossen.

Grundlage für die Höhe der Prämien sind Zielerfüllungen, die sich direkt aus der Unternehmensstrategie und der sich daraus ableitenden jährlichen Zielplanung ergeben. Diese Ziele sind auf einen langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet. Insbesondere eine nachhaltige und langfristige Kunden- und auch Mitarbeiterzufriedenheit ist in den strategischen Zielen verankert. Weitere Nachhaltigkeitsziele sind in dem bestehenden Vergütungssystem nicht integriert.

Der Verwaltungsrat überprüft jährlich die Angemessenheit der Vergütungssysteme des Vorstands und wird über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme der weiteren Beschäftigten entsprechend der Institutsvergütungsverordnung informiert. Er ist zuständig für die Festlegung der Ziele, die ausschlaggebend für die Höhe der variablen Vergütung des Vorstandes sind. Der Verwaltungsrat beschließt, in Abhängigkeit von der Erreichung dieser Ziele, über den variablen Vergütungsanteil des Vorstands.

Wir erstellen jährlich einen Vergütungsbericht, der Aussagen zum Vergütungssystem, zum Verhältnis von festen und variablen Gehaltsbestandteilen und zur Vergütung der Vorstände beinhaltet. Dieser Bericht wird vom Verwaltungsrat zur Kenntnis genommen.