Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.
Metzlers Führungskonzept zielt darauf, ethisch und ökonomisch wünschenswertes Verhalten seiner Mitarbeiter nicht nur durch finanzielle Anreize zu fördern. Dabei helfen Instrumente wie das klare und transparente Vergütungssystem und die Qualitätsmerkmale für Vereinbarungsgespräche im Metzler-FührungsNavigator, dass sich Mitarbeiter entsprechend dem Wertesystem und den Anweisungen und Regelungen verhalten und agieren (Anreize). Damit ist sichergestellt, dass die Leistungsbeurteilung in der Metzler-Gruppe rückgekoppelt ist an die Metzler-Unternehmenswerte Unabhängigkeit (Wertmaßstab: Integrität), Unternehmergeist (Wertmaßstab: Initiative) und Menschlichkeit (Wertmaßstab: Kooperation). Zusätzliche konkrete ökologische und soziale Nachhaltigkeitsziele sind derzeit nicht im Vergütungssystem integriert, auch sind sie nicht Bestandteil der Evaluation der obersten Führungsebene durch das Kontrollorgan. Dennoch können anhand der zuvor festgelegten Qualitätsmerkmale (Erfüllung der Unternehmenswerte) Vorgesetzter und Mitarbeiter zumindest einmal im Jahr überprüfen, inwieweit der Mitarbeiter den Wertmaßstab in seinem Handeln im jeweiligen Referenzjahr erfüllt hat – und bei Bedarf entsprechende Korrekturen im Handeln und Verhalten einleiten.
Die Metzler-Gruppe hat mit ihrer klaren Geschäftsausrichtung eine risikobewusste Unternehmensstruktur. Die Geschäftsleiter haften persönlich, und die Geschäftsaktivitäten in Bezug auf Eigenhandel und Kreditgeschäft sind restriktiv ausgerichtet. Dadurch wird das Eingehen unverhältnismäßiger Risikopositionen vermieden. Des Weiteren ist das Vergütungssystem wenig komplex ausgestaltet. Aus diesen Gründen sowie der Tatsache, dass Metzler kein bedeutendes Institut ist, wurde kein Vergütungskontrollausschuss im Sinne des § 25d Absatz 7 Satz 1 KWG in Verbindung mit der InstitutsVergVO eingerichtet. Jedoch wurde ein Gremium aus drei Geschäftsleitern und der Personalleitung gebildet, das zweimal jährlich tagt und sich mit Vergütungsthemen beschäftigt und unter Umständen Empfehlungen ausspricht.
Eine weitergehende Veröffentlichungspflicht, insbesondere gemäß § 16 IVV, besteht für Metzler nicht.
Bitte entnehmen Sie dem Leistungsindikator GRI SRS-102-35 weitere Informationen zu unserer Vergütungssystematik hinsichtlich Anreizsysteme.