8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Im Vergütungssystem sind nicht explizit Nachhaltigkeitsziele integriert. Natürlich bildet es ab, was dem Selbstverständnis des Unternehmens entspricht, nämlich Fairness, Geschlechtergleichbehandlung, das konstruktive Bemühen um Interessenausgleich sowie ein intern offener Umgang mit diesem Thema.

Dabei haben das Unternehmen sowie sämtliche Mitarbeiter von ihrem Selbstverständnis her einen starken Fokus auf gesellschaftlichem Engagement. Insofern werden gerade solche Anregungen intern gerne und offen aufgegriffen und nach Möglichkeit auch umgesetzt.