8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Die Zielvereinbarung und Vergütung für den Vorstand wird durch den Aufsichtsrat nach Fertigstellung des Jahresabschlusses überprüft und festgestellt. Auch hat der Vorstand den Auftrag, den Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten in und für Berlin nachhaltig zu bewirtschaften. Dabei bedeutet „nachhaltig“ das Zusammenspiel von Bestandserhaltung, Gebietspflege, Erwirtschaftung von Erträgen, die die stabile Entwicklung von degewo ermöglichen, sozialem und ökologischem Wirtschaften. So verfolgt das Land Berlin als Gesellschafter nachhaltige mittelfristige und langfristige Ziele, wie zum Beispiel eine sozialverträgliche Mietengestaltung, den Neubau von Wohnungen, den Ankauf von Wohnungen, eine soziale Stadtentwicklung, die Ausbildung von jungen Menschen oder auch Partizipation.

In den Gremiensitzungen werden zu jedem Beschlussvorschlag die nachhaltigen Auswirkungen diskutiert - eine explizite Prämie für spezielle Nachhaltigkeitsziele erhält der Vorstand nicht.
 Nachhaltigkeitsziele für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den Zielvereinbarungen bislang nicht vorgesehen, sodass die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele wiederum nicht durch Bonuszahlungen prämiert wird.