Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.
Es zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter, die sich am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen orientieren. Für 2018 ist die Einführung von Nachhaltigkeitszielen in die Zielvereinbarungen mit den Mitarbeitern vorgesehen. Mögliche Anreize zur Erreichung der nachhaltigkeitsspezifischen Ziele, sollen im Rahmen der Mitarbeitergespräche jeweils individuell vereinbart werden.
Grundsätzlich wird die Effektivität rein monetärer Anreize allerdings in Frage gestellt. Wichtiger erscheint der positiveTeamgeist im Unternehmen. Der ganzheitliche, abteilungsübergreifende Charakter des Nachhaltigkeitsparadigmas, soll noch einmal wichtige Impulse für den schon sehr positiven Teamgeist geben. Das betrifft insbesonder die Rolle der Mitarbeiter in der Halliggemeinschaft. Der Einsatz bei Flut- und Feuergefahr ist z. B. ein wichtiges Engagement, dass von der Geschäftsführung unerstützt wird.
Gegenwärtig wird ein neues Wohngebäude mit mehreren Woheinheiten nach neuesten Umweltstandards für die Mitarbeiter errichtet. Bei den künftig angestrebten Zielvereinbarungen zum Erreichen von Nachhaltigkeitszielen wird überlegt, den Mietzins der Mitarbeiterwohnungen in begrenzter Höhe mit dem Erreichen nachhaltiger Zielvereinbarungen zu koppeln.