8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Die Sparkasse Heidelberg hat folgende Zielvereinbarung, bezogen auf ökologische und/oder soziale Nachhaltigkeitsaspekte, getroffen: Gegenüber der Stadt Heidelberg und ihren weiteren Trägern hat sich die Sparkasse im Vorfeld der Weltklimakonferenz ICCA 2019 in Heidelberg dazu verpflichtet, ihren CO2-Austoß bis zum Jahr 2025 weiter um 20 Prozent zu reduzieren. Dieses exponierte Commitment ist für die internen Bereiche der Sparkasse als ambitionierte, aber insbesondere für die Führungskräfte der Sparkasse Heidelberg auch als verpflichtende Vorgabe zu verstehen. Das Voranschreiten der Erreichung dieses Ziels wird in der jährlichen DNK-Erklärung berichtet und gemeinsam mit dem Jahresabschluss dem Verwaltungsrat der Sparkasse Heidelberg zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die qualitativen Ziele zur Erlangung einer außertariflichen variablen Vergütung im Rahmen der Finanzdienstleistungsberatung beinhalten insbesondere folgende Kriterien: Qualität der Kundengespräche (ganzheitliche Beratung), Qualität der Zusammenarbeit mit dem Gesamthaus, Kundenzufriedenheit und Beachtung regulatorischer und rechtlicher Vorgaben (z. B. Qualität der Beratungsprotokolle). Darüber hinaus gibt es derzeit keine expliziten Nachhaltigkeitskriterien, die relevant für die Vergütung sind. Die Festlegung der Ziele obliegt dem Vorstand. Der Abschluss der Zielvereinbarung ist für die Beschäftigten freiwillig.

Grundsätzlich dient das Anreizsystem der Sparkasse Heidelberg auf Basis der Interessenkonflikt-Policy auch dem Schutz des Ansehens der Sparkasse und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie dem Schutz des Vertrauens der Anleger, bei Interessenkonflikten nicht benachteiligt oder geschädigt zu werden. Ziel ist es auch, das Risiko (Reputation in Nachhaltigkeitsaspekten, Beraterhaftung, Aufsicht) aus unbeabsichtigten Regelverstößen im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Sparkasse zu kontrollieren und zu reduzieren. Neben den Prüfungen durch unsere Stabsrevision ist unsere Compliance-Abteilung beauftragt, diese Kontrollen wahrzunehmen.

Daneben gelten die Geschäftsanweisung für Mitarbeiter zu den Anlegerschutzvorschriften, die auch die Leitsätze für Mitarbeitergeschäfte und Verhaltensregeln bei der Anlageberatung enthält.