8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Für die oberen Führungskräfte der BARMER enthält die Vergütung auch erfolgsabhängige Bestandteile. Im Jahr 2021 wurden bei den Zielvereinbarungen für das Jahr 2022 im Bereich Zentrale Dienste zum ersten Mal Nachhaltigkeitsziele im engeren Sinne aufgenommen. Dazu zählt z. B. die Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts. Die Zielerreichung wird vom jeweiligen Vorgesetzten überprüft.
Darüber hinaus werden für alle Mitarbeitenden regelmäßig Anreize gesetzt, sich für Nachhaltigkeit zu engagieren, z. B. durch die jährlich stattfindende Radbonus Challenge.

Der Verwaltungsrat ist das Selbstverwaltungsorgan der BARMER Kranken- und Pflegekasse. Bei der BARMER haben 27 Versichertenvertreter/innen und drei Arbeitgebervertreter/innen ihren Sitz im Verwaltungsrat. Dieses „30-köpfige Parlament" bestimmt über die gesundheits-, sozial- und unternehmenspolitische Grundausrichtung unserer Versichertengemeinschaft. Der Verwaltungsrat wählt außerdem den hauptamtlichen Vorstand und überwacht diesen. Er evaluiert die Umsetzung strategischer Beschlüsse, dazu zählen auch die Beschlüsse zu Nachhaltigkeit. In den thematisch zuständigen Ausschüssen des Verwaltungsrates wird regelmäßig über Nachhaltigkeitsthemen berichtet.