8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Die Entlohnung unserer Mitarbeiter erfolgt nach gesetzlichen, regulatorischen und tariflichen Rahmenbedingungen der Volks- und Raiffeisenbanken, zusätzlich bestehen Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung. Die Frage nach der Angemessenheit und Ausgestaltung wird regelmäßig überprüft.
Durch den Tarifvertrag sind die Mitarbeiter für öffentliche Ehrenämter von der Arbeit freigestellt.

Die Volksbank Lübeck eG wird nach Balanced Scorecard (BSC) gesteuert. Die Ziele unserer Mitarbeiter quanitativer sowie qualitativer Art richten sich nach den verschiedenen Themenfeldern auf Bereichsebene unseres Hauses. Die Kontrolle der Ziele wird von den jeweiligen Führunskräften durchgeführt.

Für Angestellte der Volksbank Lübeck eG gelten aufgrund unseres genossenschaftlichen Geschäftsmodells keinerlei zusätzliche Anreize für den Verkauf von Finanzdienstleistungsprodukten. Eine variable Vergütung, ob Provisions- oder Bonusorientiert oder an Nachhaltigkeitszielen gemessen, haben wir in unserem Hause nur bei wenigen Mitarbeitern beschlossen. Sofern variable Bestandteile zur Auszahlung kommen, sind diese an die nachhaltige Entwicklung der Bank gekoppelt. Für den Kunden wird spürbar, dass kein Abschlussdruck auf ihn ausgeübt wird, sondern die langfristige Geschäftsbeziehung mit einem verlässlichen Partner im Vordergrund steht.
Unsere Mitarbeiter beraten ganzheitlich nach dem Prinzip der „Genossenschaftlichen Beratung“ zu den Themenbereichen Vermögen, Immobilien, Vorsorge, Absicherung und Liquidität und legen ihren Fokus auf Beratungsqualität und eine langfristige, ganzheitliche und transparente Geschäftsbeziehung.

Zusätzlich können Mitarbeiter und Führungskräfte Sonderzahlungen für besondere Leistungen, wie z.B. einen erfolgreichen Projektabschluss oder einen überdurchschnittlichen Einsatz für das Unternehmen erhalten.