Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.

Die Arbeit von Vorstand und Stiftungsrat wird neben der Sielmann_Stiftung_-_Satzung_07.08.2017.pdf" target="_blank" rel="noopener">Satzung, den vier Zielen für den Naturschutz , dem Leitbild der Heinz SIelmann Stiftung und der Naturschutz- und Biodiversitätsstrategie der Stiftung auch von den Leitbildern der Naturlandschaften und Biotopverbünde bestimmt. Weitere Leitlinien für unser Handeln sind die Transparenzrichtlinie und Spendencharta sowie die Compliance-Richtlinie. Die Transparenzrichtlinie und Spendencharta basieren auf den Empfehlungen der Deutschen Corporate Governance Kommission, des Deutschen Fundraising-Verbandes und des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Auf dieser Grundlage ist unser ethisches und verantwortliches Handeln ausgerichtet, insbesondere der faire und transparente Umgang mit Spendern und Spenden sowie die Anerkennung der gesetzlich geregelten Rechte. Sie regelt auch die Transparenz der Rechnungslegung, d.h., dass alle Spender Anspruch auf Einsicht in die Satzung und in den aktuellen Tätigkeits- und Finanzbericht der Stiftung haben. Die Heinz Sielmann Stitung hat sich der Initiative „Transparente Zivilgesellschaft“ angeschlossen, um zu mehr Transparenz im gemeinnützigen Sektor beizutragen. Die Selbstverpflichtungserklärung ist online einsehbar. Wie unter Leistungsindikator FS11 beschrieben, investieren wir selbst ausschließlich in nachhaltige Finanzanlagen.