Leistungsindikator EFFAS S06-01
Anteil aller Lieferanten und Partner innerhalb der Lieferkette, die auf die Einhaltung von ESG-Kriterien bewertet wurden.
Link
Rund 99% unserer Lieferanten und Dienstleister sind in Deutschland ansässig und damit an die in Deutschland geltenden Gesetze (Verbot von Kinderarbeit, Sozialversicherungspflicht, …) gebunden. Aktuell verpflichten wir diese bereits auf die Zahlung von Mindestlöhnen. Darüber hinaus haben wir eine Richtlinie erarbeitet, anhand derer wir unsere Lieferanten und Dienstleister auf die Einhaltung einschlägiger Nachhaltigkeits-Standards (orientiert an den UN Global Compact) verpflichten. Diese schließt u.a. die Themen Menschenrechte, Anti-Diskriminierung, Arbeitnehmerrechte, Compliance, Anti-Korruption und Umweltschutz ein, wurde unseren Lieferanten bereits in 2019 zur Kenntnis vorgelegt tritt in 2021 verbindlich in Kraft. Wo immer es möglich ist, arbeiten wir mit Produzenten und Dienstleistungsunternehmen aus unserer Region zusammen. In 2020 lag der Anteil regionaler Anbieter am gesamten Auftragsvolumen bei 47,2%.
Leistungsindikator EFFAS S06-02
Anteil aller Lieferanten und Partner innerhalb der Lieferkette, die auf die Einhaltung von ESG-Kriterien auditiert wurden. Link
Unsere wichtigsten und größten Dienstleister und Partner werden über unsere Dienstleistersteuerung gesteuert. Hierdurch gewährleisten wir eine gute Koordination und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie unserer Qualitätsstandards.
Eine Auditierung unserer Lieferanten in Bezug auf ESG-Kriterien findet nicht statt, da wir den überwiegenden Teil unserer Waren und Dienstleistungen von nationalen Lieferanten beziehen (rd. 99%) und damit die in Deutschland gültigen Vorschriften gelten, beispielsweise:
- Verbot von Kinderarbeit,
- alle angestellte Mitarbeitende und Auszubildende müssen eine Krankenversicherung haben,
- alle angestellte Mitarbeitende und Auszubildende partizipieren an der gesetzlichen Altersvorsorge und den sonstigen Sozialabsicherungen der Bundesrepublik Deutschland.
- Wir halten uns an die Anforderungen aus dem Entsendegesetz. Das bedeutet unter anderem: Die Dienstleister müssen die Einhaltung der tariflichen Regelungen schriftlich garantieren und bedarfsweise bereits in der Ausschreibungsphase ihre darauf basierende Kalkulation offenlegen.
Die Angebote unserer Lieferanten und Dienstleister werden einer Plausibilitätsprüfung unterzogen.
Mit unseren wichtigsten Partnerunternehmen kommunizieren wir auf Grundlage eines verbindlichen Reporting-Systems.