Unser Code of Conduct beschreibt Werte, Prinzipien und Methoden, die die Geschäftstätigkeit der Berlin Hyp als ein bedeutender gewerblicher Immobilienfinanzierer in Deutschland und ausgewählten Kernmärkten in Europa auszeichnen. Sie beinhaltet die Selbstverpflichtung aller Mitarbeiter der Berlin Hyp gegenüber unseren Kunden, Vertriebspartnern, Dienstleistern und den übrigen Marktteilnehmern, fair, ethisch und rechtlich korrekt zu handeln. Sie dient gemeinsam mit unserem Nachhaltigkeitsleitbild der Sicherung und Steigerung des Unternehmenswerts.
Unser wirtschaftlicher Erfolg soll nachhaltig, also mit einer langfristigen Perspektive, sein. In unserem Handeln berücksichtigen wir deshalb neben ökonomischen Aspekten auch ökologische und soziale. Damit übernehmen wir eine über das Gesetzliche hinausgehende Verantwortung gegenüber Eigentümern, Kunden, Mitarbeitern und der Gesellschaft. Diese Haltung dokumentieren wir auch durch die Anerkennung der zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen zu Menschenrechten, Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und Anti-Korruption. Im Einzelnen bedeutet dies:
- Handeln auf Grundlage der Gesetze, Verordnungen und Vorschriften
- Verantwortung als Verbundpartner der Sparkassen
- Handeln im Bewusstsein der Folgen für die Umwelt
- Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Ablehnung kontroverser Geschäfte und Geschäftspraktiken
- Schutz vertraulicher Informationen und Daten
- Vermeidung von Interessenskonflikten
Den vollständigen Code of Conduct finden Sie unter:
http://www.berlinhyp.de/uploads/media/Code_of_Conduct.pdf .
Verfahren des höchsten Leitungsorgans, um zu überwachen, wie die Organisation die ökonomische, ökologische und gesellschaftliche/soziale Leistung ermittelt und steuert, einschließlich maßgeblicher Risiken und Chancen sowie der Einhaltung international vereinbarter Standards, Verhaltensregeln und Prinzipien.
Bei seiner zentralen Verantwortung für Nachhaltigkeit im Unternehmen wird der Vorstandsvorsitzende durch den Nachhaltigkeitsbeauftragten unterstützt. Dieser berät die Bereichsleiter bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsanforderungen in ihren Verantwortungsbereichen. Er leitet auch die Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit, in der die am meisten vom Thema betroffenen Bereiche regelmäßig zum Austausch und zur Planung zusammenkommen und die wiederum an den Vorstandsvorsitzenden berichtet. Außerdem ist die Überwachung der Einhaltung von Standards, Verhaltensregeln und Prinzipien auch Aufgabe der Internen Revision, die ebenfalls an den Vorstand berichtet.