Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator GRI 4,8
Intern entwickelte Leitbilder, interner Verhaltenskodex und Prinzipien, die für die ökonomische, ökologische und gesellschaftliche/soziale Leistung der Organisation von Bedeutung sind, sowie die Art und Weise, wie diese umgesetzt werden.

Die Berliner Wasserbetriebe haben in 2005 erstmalig einen unternehmenseigenen Corporate Governance Kodex verabschiedet und sich kontinuierlich mit der Weiterentwicklung der Corporate Governance befasst.

Der Corporate Governance Kodex der Berliner Wasserbetriebe beschreibt die wesentlichen Grundsätze für die Leitung und Überwachung des Unternehmens und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.

Jährlich erklären die Berliner Wasserbetriebe in ihrer Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex, ob den Verhaltensempfehlungen des Kodex entsprochen wurde und wird, oder erläutern, welche Empfehlungen nicht umgesetzt wurden bzw. werden. Diese Erklärung wird im Internet sowohl auf der Seite der Berliner Wasserbetriebe als auch im Beteiligungsbericht des Landes Berlin veröffentlicht. Die Berliner Wasserbetriebe erfüllen die Empfehlungen ihres Corporate Governance Kodex nahezu vollständig.

Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien Sorge getragen und wirkt mit dem Compliance Managementsystem auf deren Einhaltung durch die Beschäftigten hin. Dazu haben aller Beschäftigten den Verhaltenskodex der Berliner Wasserbetriebe erhalten, in dem die Grundsätze und Prinzipien unseres Handelns zusammengefasst sind. Der Verhaltenskodex ist eine verbindliche interne Regelung, zu dessen Einhaltung alle Beschäftigten verpflichtet sind.

Der verantwortungsbewusste Umgang mit geschäftlichen Risiken gehört zu den Grundsätzen guter Corporate Governance, daher verfügen die Berliner Wasserbetriebe über ein angemessenes Risikomanagement. Damit wird sichergestellt, dass wesentliche Risiken identifiziert, kontinuierlich überwacht und angemessene Maßnahmen eingeleitet werden.

Leistungsindikator GRI 4,9
Verfahren des höchsten Leitungsorgans, um zu überwachen, wie die Organisation die ökonomische, ökologische und gesellschaftliche/soziale Leistung ermittelt und steuert, einschließlich maßgeblicher Risiken und Chancen sowie der Einhaltung international vereinbarter Standards, Verhaltensregeln und Prinzipien.

Siehe Kriterium 1 bis 7 (insbesondere Kriterium 5).