Die maßgeblichen Werte und Verhaltensstandards der HVB sind in der
Integrity Charter sowie im Code of Conduct festgeschrieben und für sämtliche Mitarbeiter verbindlich. Die einzelnen Geschäftsbereiche konkretisieren diese Werte für ihren spezifischen Tätigkeitsbereich. So hat sich beispielweise das Corporate & Investment Banking mit den "5 Fundamentals" (Execution & Discipline, Cooperation & Synergies, Client Obsession, People & Business Development sowie Risk Management) ein zusätzliches Werteverständnis gegeben, das sich aus dem UniCredit-weiten Competency Model herleitet. In regelmäßigen Umfragen und Interviews wird überprüft, inwieweit es in Strategie und Handeln implementiert ist.
Die HVB bekennt sich weiterhin zur
Charta der Vielfalt zum
Münchner Memorandum für Frauen in Führung und zur
ethischen Fundierung von ManagementvergütungenDarüber hinaus unterstützen wir als Tochter der UniCredit den
Global Compact der Vereinten Nationen und bekennen uns zu den darin definierten zehn Prinzipien für nachhaltiges Wirtschaften.
In ihren
Allgemeinen Kreditgrundsätzen hat die Bank die Kontrolle von ökologischen und sozialen Risiken im Geschäft mit Privat- und Geschäftskunden wie auch mit Firmen- und kommerziellen Immobilienkunden festgehalten. So engagieren wir uns beispielsweise nicht bei Firmen oder Projekten, die nicht den
Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank oder der jeweils lokalen, nationalen und internationalen Gesetzeslage entsprechen.
Im Rahmen des Risikomanagementprozesses kommen weiterhin spezielle, im Dialog mit NGOs entwickelte
Industry Sector Policies zum Einsatz. Sie unterstützen bei der Entscheidungsfindung in sensiblen Bereichen und schließen bestimmte Geschäfte aus.
Die verpflichtende
Reputational Risk Governance Guideline der HVB schließlich definiert ein allgemeines Set von Prinzipien und Regeln für den Umgang und die Überwachung von Reputationsrisiken. Sie wird ergänzt durch die
Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte, einer internen Richtlinie, die umfassend definiert, wie die Bank die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen erkennen und entsprechend reagieren sowie mögliche Verletzungen der Menschenrechte verringern kann.