Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.

Seit Mitte des 19. Jahrhunderts stehen Genossenschaften nach den Prinzipien von Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch für praktizierte Wirtschaftsdemokratie, für Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Die Arbeit des Genossenschaftsverbands und seiner Partnerunternehmen orientiert sich an diesen genossenschaftlichen Werten. In unserer Unternehmenskultur haben Vertrauen, Tradition und Verantwortung neben betriebswirtschaftlichen Zielen eine lange Historie und einen hohen Stellenwert. Als Ansprechpartner sind die Mitarbeitenden unserer Gruppe immer am Ort des Geschehens und nah an unseren Mitgliedern und Mandanten.  

Maßgeblich sind für uns neben den Normen und Werten des Genossenschaftsgesetzes die jeweils einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen. Diese umfassen u. a. die Wirtschaftsprüferordnung, das Steuerberatungsgesetz und die Bundesrechtsanwaltsordnung einschließlich zugehöriger Satzungen bzw. Berufsordnungen.