Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.

Für alle Mitarbeiter gilt verbindlich das Nachhaltigkeitsleitbild mit Unternehmens- und Umweltpolitik, wie es auch auf S. 15-16 der Umwelterklärung 2019 veröffentlicht ist. Dort wird unter den Punkten „Wirtschaftliches Handeln“, „Ethisches Handeln“, „Gesellschaftliche Verantwortung“, „Erfolgsfaktor Mensch“, „Produktverantwortung“, „Kundenorientierung“, „Verantwortung in der Lieferkette“, „Ressourcenproduktivität und Klimawandel“ sowie „Ständige Verbesserung“ umfassend das Selbstverständnis des Unternehmens ASSMANN und die Umsetzung des Nachhaltigkeitsgedankens in das tägliche Handeln dargestellt.
Im Jahr 2017 wurden darüber hinaus hierarchieübergreifend Führungsgrundsätze für das Unternehmen erarbeitet und sind Grundlage unseres Umgangs mit den Menschen bei ASSMANN auf allen Ebenen: von den Auszubildenden bis zur Geschäftsleitung.