Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.

Die auf unserer Homepage veröffentlichten „Verhaltensrichtlinien der Kreissparkasse Tübingen“ umfassen Ziele und Prinzipien darüber, wie wir uns verhalten müssen, um stets den gültigen rechtlichen Regelungen und unseren eigenen internen Anforderungen gerecht zu werden. Sie dienen dem Schutz unseres Hauses, unserer Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnerinnen und -partner sowie Kolleginnen und Kollegen. Hier werden insbesondere die Themen Interessenkonflikte, Compliance und rechtskonformes Verhalten, Geldwäscheprävention und Finanzsanktionen, Betrug, Bestechung und Korruption, Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten, Qualität unserer Arbeit sowie Nachhaltigkeit in Bezug auf ökologische Auswirkungen unseres Handelns angesprochen. Der Vorstand und der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Tübingen stehen uneingeschränkt hinter diesen Verhaltensrichtlinien. 

Konkretisiert werden die „Verhaltensrichtlinien der Kreissparkasse Tübingen“ durch weitere Leitlinien, Anweisungen und Prozesse, insbesondere durch die „Leitlinien für die Beschäftigung bei der Kreissparkasse Tübingen“. Dort finden sich Regelungen unter anderem zu allgemeinen Pflichten bei der Aufgabenerfüllung, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher, tariflicher und sonstiger (interner) Bestimmungen, zum Umgang mit Kundinnen und Kunden, zur Schweigepflicht und zum Datenschutz, zu Geldgeschäften mit Dritten und für Dritte und zur Entgegennahme von Geschenken.

Für die Annahme von Zuwendungen von Dritten bestehen darüber hinaus detaillierte Regelungen bezüglich der rechtlichen Grundlagen und der Erteilung der Zustimmung hierfür.

Außerdem sind für den Bereich Wertpapierdienstleistungen Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten festgelegt.

Zur Entwicklung, Förderung und Integration einer angemessenen Risikokultur haben wir einen Verhaltenskodex zur Risikokultur der Kreissparkasse Tübingen und ihrer Tochtergesellschaften erarbeitet und in unser internes Regelwerk eingebunden.

Im Rahmen eines Projektes zur Weiterentwicklung der Unternehmenskultur wurden von Führungskräften und weiteren Mitarbeitern Führungs- und Mitarbeitergrundsätze erarbeitet. Diese Grundsätze stützen sich auf das Leitbild und die darin definierten Werte der Kreissparkasse Tübingen und konkretisieren unsere Vorstellung von guter Führung und Zusammenarbeit.

Weitere Verhaltensregeln sind zudem durch Dienstvereinbarungen mit dem Personalrat normiert, wie etwa die Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit, die Dienstvereinbarungen zum Mitarbeiterentwicklungsgespräch und Zielgespräch sowie die Dienstvereinbarung zur übertariflichen Vergütung für Beschäftigte am Markt, für die wir eine Auszeichnung der Gewerkschaft ver.di erhalten haben.

Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften sowie eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung genießen bei der Kreissparkasse Tübingen höchsten Stellenwert. Damit Fehlverhalten frühzeitig erkannt werden kann, wurde zum 1. Januar 2014 ein Hinweisgebersystem (Whistleblowing) eingeführt. Hier können Mitarbeitende konkrete Hinweise auf Verstöße oder strafbare Handlungen anonym und vertraulich an die Compliance-Stelle melden. Im Intranet erfolgt regelmäßig ein Hinweis auf das Hinweisgebersystem.