Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.

Das Verhalten unserer Mitarbeiter*innen beruht auf den Werten der Sparkassen-Finanzgruppe. Diese beziehen sich auf die Anforderungen aus dem Öffentlichen Auftrag und der Gemeinwohlorientierung der Sparkassen.

Abgeleitet daraus wurde ein internes Leitbild erstellt, an dem sich die Mitarbeiter*innen in ihrem Verhalten zu Kunden wie auch untereinander orientieren. Mitarbeiterdialoge, Mitarbeiterumfragen wie auch regelmäßig stattfindende Gesprächsrunden mit dem Vorstand sorgen für einen steten Austausch und Abgleich.

Die MaRisk-Compliance-Funktion ist an den Vorstandsstab angebunden. Die MaRisk-Compliance-Beauftragte ist unmittelbar dem Vorstand unterstellt und berichtspflichtig. Ihre Aufgabe ist die Einhaltung von Verhaltensmaßregeln, Gesetzen und Richtlinien durch Unternehmen bzw. das Entgegenwirken der Nichteinhaltung. Der MaRisk-Compliance-Beauftragten sind ausreichende Befugnisse und ein uneingeschränkter Zugang zu allen Informationen eingeräumt, die für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind. Zusätzlich ist sie als Gesprächspartnerin für Whistle-Blower aktiv und fordert in Mitarbeiterinfos dazu auch, mögliche Verstöße vertraulich an sie weiterzugeben. Sie berichtet regelmäßig jährlich sowie gegebenenfalls notwendig anlassbezogen gegenüber dem Vorstand.

Neben dem Leitbild dient ein eigener Verhaltenskodex zur Umsetzung der neuen Risikokultur allen Mitarbeiter*innen als Orientierungsmaßstab zu eigenverantwortlichem Handeln. Er nennt Ziele und Prinzipien und fasst zusammen, wie sich Mitarbeiter*innen verhalten müssen, um stets den gültigen rechtlichen Regelungen und den eigenen internen Anforderungen gerecht zu werden.

Über die Anbindung an eine alle zwei Jahre stattfindende qualifizierte Marktforschungsuntersuchung im Markt der Privatkunden unseres Verbandes erfolgt eine Überprüfung in der durch Kunden wahrgenommenen Kundenorientierung.

Ab dem Geschäftsjahr 2020 werden die Daten zur Messung des CO2-Ausstoßes je Mitarbeiter jährlich erhoben und über den Nachhaltigkeitsbeauftragten abgefragt.  Die Quellangaben werden hinterfragt.

Die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenz ist technisch fest in den Beratungsprozess Geldanlage eingebunden. Über den Produktausschuss Anlage werden entsprechende Angebote je nach Nachhaltigkeitspräferenz des Kunden in die jeweiligen Produktkörbe eingestellt. Zudem werden Änderungen in den Produktkörben über interne Mitarbeiterinfos veröffentlicht.

Einmal jährlich wird dem Gesamtvorstand über alle vom Nachhaltigkeitsbeauftragten initiieren Maßnahmen berichtet.