Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.
ISS ESG eine der weltweit führenden Ratingagenturen im Markt für nachhaltige Investments, überprüft und bewertet die Nachhaltigkeitsaktivitäten der gesamten DZ BANK Gruppe und somit auch unsere regelmäßig. Sie hat die Bewertung „C+“ an die DZ BANK Gruppe vergeben, die damit weiterhin im „Prime-Status“ für besonders nachhaltige Unternehmen gelistet ist. Die Bewertungen und Rückmeldungen zu spezifischen Nachhaltigkeitsthemen durch die Ratingagentur fließen in die Planung neuer Maßnahmen auf Gruppenebene mit ein. Darüber hinaus überprüft das Group Corporate Responsibility Committee (Arbeitskreis der Nachhaltigkeitsbeauftragten der DZ BANK Gruppe) regelmäßig die Fortschritte in den einzelnen Handlungsfeldern der Nachhaltigkeit und berichtet darüber an den Konzernkoordinationskreis, in dem die Vorstandsvorsitzenden der Gruppenunternehmen vertreten sind.

Aufgrund der auf europäischer Ebene verabschiedeten Corporate Social Responsibility (CSR)-Richtlinie (2014/95/EU) sind bestimmte Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Lageberichterstattung um weitere nicht-finanzielle Informationen zu erweitern. Die betroffenen Unternehmen, wie auch wir, müssen über einzelne nichtfinanzielle Aspekte, insbesondere Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, sowie über die Achtung der Menschenrechte, die Bekämpfung von Korruption und Bestechlichkeit berichten. Dies kann durch Erweiterung des (Konzern-)Lageberichts oder durch einen gesonderten „nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht“ erfolgen. Über den Prozess der Erstellung des Berichtes sowie der Prüfung durch einen unabhängigen, externen Prüfer ist die Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten gewährleistet. Die Einhaltung der Berichtsmaßnahme wird wiederum durch ein internes Rechtsregelwerk abgeprüft.
Ein jährliches, internes CSR-Reporting sowie eine übergreifende Nachhaltigkeits-Regelung sind im Aufbau und können ebenfalls der späteren Kontrolle z.B. durch die interne Revision dienen. Die Einhaltung zu den Themen Compliance sowie Datenschutz oder Rechtskonformität gewährleisten die zuständigen internen Segmente.