7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

Bei der Auswahl und Implementierung der Nachhaltigkeitskennzahlen orientiert sich die WBM vorrangig an den Anforderungen des Gesellschafters sowie den Vereinbarungen mit dem Land Berlin, am Leitfaden zur branchenspezifischen Ergänzung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex für die Wohnungswirtschaft, der GdW-Arbeitshilfe 73 sowie den GRI-Standards (GRI SRS).  

Es erfolgt eine Dokumentation von Kennzahlen durch die Geschäftsbereiche bzw. Fachabteilungen. Diese werden vom Nachhaltigkeitsbeauftragten zur Analyse und Kontrolle zusammengetragen und verarbeitet. Die Sicherstellung der Qualität der Daten erfolgt dabei durch den Nachhaltigkeitsbeauftragten, der durch sog. Cross-Checks diese Daten aus anderen Quellen des Unternehmens verifiziert. Beispielsweise aus Angaben im Geschäftsbericht oder Auswertungen des Controllings. Die Entwicklung weiterer Indikatoren sind derzeit nicht in Planung.  

Die WBM beabsichtigt die innerbetriebliche Kontrolle ihrer Nachhaltigkeitskennzahlen auch für externe Stakeholder nachvollziehbar zu gestalten und die Vergleichbarkeit ihrer Nachhaltigkeitsleistungen innerhalb der eigenen Branche sicherzustellen.