Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.
Bei klimarelevanten Emissionen hat die LfA konkrete Einsparziele für den eigenen Bankbetrieb definiert (vgl. Kriterium 13.). Die Berechnung der CO2-Daten erfolgt anhand eines anerkannten Tools des VfU. Die Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der ESG-Daten werden auch durch diverse Zertifizierungen (z.B. EMAS, Ökoprofit) gewährleistet.
Allgemein wird die Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten durch LfA-weite Regelungen zum Datenmanagement sichergestellt. In einer Dienstanweisung Datenmanagement ist der Prozess einheitlich geregelt. Die Festlegung der Anforderungen an Datensicherheit und Schutz der Daten wird im Rahmen weiterer Dienstanweisungen wie z.B. Datenschutz und Gewährung der Informationssicherheit in der LfA geregelt.