7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

Um unsere Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, ist eine regelmäßige Überprüfung des Umsetzungsstandes unerlässlich. Aus diesem Grund erheben wir eine Reihe von Nachhaltigkeitsindikatoren, die in verschiedenen internen und externen Berichten veröffentlicht und zur Unternehmenssteuerung genutzt werden.

Im Rahmen unserer ökologischen Ziele werden folgende Umweltindikatoren dokumentiert und bewertet:
Zu diesem Zweck haben wir ein Monitoring-System entwickelt und implementiert, mit welchem die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte sowie die energiebezogenen Medienverbräuche systematisch erfasst und ausgewertet werden.
Die Einhaltung der Grenzwerte stellt eine zertifizierte Emissionsmesseinheit sicher.
Mit der Erfassung meist monatlicher Verbrauchsdaten aus Versorgerabrechnungen und eigener Medienverbrauchszähler werden die Verbräuche standortbezogen dargestellt. Derzeit arbeiten wir daran, eine Zählerstruktur aufzubauen, die es ermöglicht, Verbräuche zu einem großen Teil auch bestimmten Verbrauchsgruppen, wie z.B. den einzelnen Kremationsöfen, den Kühlräumen etc., zuzuordnen. Diese Struktur soll bis Ende 2021 bereitstehen.

Auch in Bezug auf unsere personellen Zielsetzungen werden regelmäßig verschiedene Sozialindikatoren erhoben. Beispiele hierfür sind u.a. die Schwerbehindertenquote oder die Gesundheitsquote im Unternehmen. Zudem werden ggf. aufgetretene besondere Vorkommnisse und Anfragen von Stakeholdern ausgewertet. Aufgrund solcher Anfragen ist z.B. die ebenfalls auf der Unternehmenshomepage zum Download bereitgestellte Broschüre „Über den Umgang mit Totenasche“ erstellt worden.

Darüber hinaus werden die Wirkungsziele der begünstigten Organisationen regelmäßig überwacht (FUNUS Stiftung, des Mitteldeutschen Feuerbestattungsvereins e.V. und des Gemeinnützigen Feuerbestattungsvereins Halle e.V.). Ein Mitglied der Geschäftsleitung nimmt hierfür an Sitzungen des Vorstandes der Stiftung sowie an den Mitgliederversammlungen der Vereine teil. Darüber hinaus wird der Wirkungsbericht auf Einhaltung der Wirkungsziele und insbesondere der speziellen Nachhaltigkeitsziele und Förderkriterien des Flamarium geprüft. Falls kein Wirkungsbericht von der Organisation erstellt wird, erfolgt eine Prüfung anhand des sog. Tätigkeitsberichtes, der auch dem Finanzamt zur Überprüfung der Gemeinnützigkeit vorgelegt werden muss.