Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.
Leistungsindikatoren
Bei der Vollversammlung werden als Leistungsindikatoren die Anzahl der Mitglieder des vergangenen Jahres nach Geschlecht, Alter und Angebotsnutzung vorgestellt. Zusätzlich dient die Berichterstattung durch den DNK als weiteres Kontrollorgan für das ImpulsWerk. Als gemeinnütziger Verein sind sonstige Verbräuche so gering, dass sie nicht nachgehalten werden. Verbräuche in Sport-, Schwimmhallen und städtischen Einrichtungen werden von der Stadt und nicht vom ImpulsWerk kontrolliert.
Als gemeinnütziger Verein ist das ImpulsWerk dazu verpflichtet, eine jährliche Vollversammlung für alle Mitglieder durchzuführen. Hier werden neue Regelungen, Ideen (für Angebote) und der Haushalt des vergangenen Jahres vorgestellt und für das nächste Jahr durch Abstimmung beschlossen. Weiter ist der Verein dazu verpflichtet, das vergangene Geschäftsjahr mit allen Daten für die Vollversammlung offen zu legen.
Zudem erfolgt eine jährliche Überprüfung der umsatzsteuerbefreiten Zwecke durch das Finanzamt.