Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.
Die Erstellung der Nachhaltigkeitsberichte seit dem Jahr 2012 orientierte sich bereits weitgehend an den dieser DNK-Erklärung zugrunde liegenden Kriterien und Indikatoren des DNK. Insofern waren diese unmittelbare Grundlage für die Nachhaltigkeitsstrategie und der entsprechenden Darstellung der Nachhaltigkeitsleistungen.
Darüber hinaus sind in den Jahresabschlüssen der AVG Köln wie auch ihrer Tochtergesellschaften die Standards der Non-Financial-Reporting-Directive berücksichtigt und umgesetzt.
Im Speziellen wurden folgende Leistungsindikatoren bestimmt:
Ökonomie
Verbrennungsentgelte der Stadt Köln für zur AVG Köln angelieferte Abfallmengen
Preise für Gewerbeabfälle
Geschäftsergebnis
Ökologie
Abgaswerte Restmüllverbrennungsanlage (in mg/Nm³)
Einsparungen von CO2-Emissionen (in t)
Energieabgabe ins öffentliche Netz (in MWh) Energieverbrauch der Restmüllverbrennungsanlage (in MWh)
Metallabscheidung (in t)
Reststoffe Restmüllverbrennungsanlage (in t)
Betriebsmittel Restmüllverbrennungsanlage
Betriebsmittel Deponie Vereinigte Ville
Personal und Soziales
Zugehörigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (in Jahren)
Jährliche Fluktuationsquote
Anzahl der Fortbildungsveranstaltungen
Anzahl der Auszubildenden
Arbeitsunfälle
Die Überprüfung dieser Kriterien und Indikatoren im Hinblick auf Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz erfolgt im Rahmen der jährlichen Berichterstattung der Non-Financial Reporting Directive im Geschäftsbericht sowie durch die Fortschreibung des Nachhaltigkeitsberichts.
Als weiteres Element ist die freiwillige Erstellung der DNK-Erklärung zu nennen, die eine zuverlässige Überprüfung dieser Indikatoren und die Konsistenz und Vergleichbarkeit der Daten ermöglicht.
Vgl. zudem die Ausführungen in Kriterium 8.