7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

Die Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit, die im Rahmen der Einführung des EMAS II (inzwischen EMAS III) Umweltmanagements definiert wurden, werden von der Bank jährlich erhoben und im Geschäfts- bzw. in der Nachhaltigkeits- und Umweltberichterstattung ausgewiesen. Ausgewählte Indikatoren sind darüber hinaus Messgrößen der Balanced-Scorecard der Bank. Diese werden quartalsweise erhoben und fließen direkt in die Strategie- und Planungsprozesse der Bank ein.

Im Berichtsjahr 2016 wurden das Spendenaufkommen (siehe Kriterium 18) und die Ressourcenverbräuche (siehe Kriterien 11 bis 13) an Papier, Wasser, Energie, Strom sowie der durch Dienstreisen anfallende CO2-Ausstoß als Leistungsindikatoren definiert. Die Aufgabe der Erhebung der Daten ist in der Organisationsanweisung der Bank geregelt. Die Konsistenz der Daten wird durch Vorgaben für die Erhebung sichergestellt.  

In 2020 soll eine Überarbeitung des quantitativen Zielsystems und der Leistungsindikatoren erfolgen.