7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

(SRS 102-31, 103-3)

Wir berücksichtigen bei jeder Entscheidung die ökologischen und sozialen Implikationen und wählen meist die verfügbare höherwertige Alternative.

Der Gemeinwohl-Bericht fordert auf, verpflichtende Indikatoren zu benennen. Dieses Rahmenwerk legen wir sowohl im Prozess der Entscheidung als auch in der Nachbetrachtung zugrunde. Gemeinwohl-Berichte erstellen wir im Zwei-Jahres-Rhythmus.