7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

Unsere Nachhaltigkeitsleistung machen wir jährlich im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung transparent. Dabei orientieren wir uns an den Sparkassen-Standards in den Bereichen Haltung, Produkte und Initiativen.  Der Sparkassen-Standard umfasst ein mit Blick auf die gesetzlichen Berichtspflichten nach § 289b und § 289c HGB juristisch geprüftes Set von 22 Berichtsindikatoren der Gruppe G (gesetzlich relevante Indikatoren). Ein vom DSGV beauftragtes juristisches Gutachten bestätigt, dass die Sparkassen-Indikatoren der Gruppe G in besonderer Weise geeignet sind, die nichtfinanziellen Berichtspflichten nach §§ 289b, 289c HGB zu erfüllen. Bei der strategischen Analyse der Nachhaltigkeitsthemen fließen ebenso die Klimaziele der internationalen Staatengemeinschaft, die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (UN Sustainable Development Goals), das BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken sowie die gesetzlichen Anforderungen (Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Anlageberatung (MiFIDII, EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor) mit ein. Als konkreter Handlungsrahmen für die Operationalisierung dieser Aspekte dient für uns der Deutsche Nachhaltigkeitskodex.  

Die Erhebung der Berichtsdaten stellt eine konsistente Datenqualität sicher und macht unsere Weiterentwicklung im Bereich Nachhaltigkeit sichtbar. Die Zuverlässigkeit der Berichtsdaten wird durch die Einbindung der Fachabteilungen in die Berichterstellung sichergestellt. Die Überprüfung des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt intern durch die Interne Revision.  

Zur Messung unseres CO2 Ausstoßes konzentrieren wir uns im ersten Schritt auf die über das vfu-Tool abgefragten Daten. Erstmalig für das Geschäftsjahr 2020 nutzen wir das Tool, um unsere Ausgangsbasis zu bestimmen. Die Daten werden im Vieraugenprinzip ermittelt und geprüft. Datenquellen werden festgehalten. Unterliegen Datenangaben einer möglichst realistischen Schätzung werden die dazu notwendigen Annahmen besprochen und für die Folgejahre nachvollziehbar dokumentiert.  

Die Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen ist (technisch) fest in den Beratungsprozess Geldanlage integriert. In den Sitzungen des Produktausschusses werden neue Angebote nachhaltiger Geldanlagen unserer Verbundpartner besprochen und bei Bedarf in die Produktkörbe integriert. Nachhaltige Geldanlagen werden in den Produktkörben farblich markiert. Über das interne Informationssystem werden bei Veränderungen Mitarbeiter*innen über die Aktualisierungen informiert. Technisch werden die neuen Angebote in den Beratungsprozess mit aufgenommen.  

Die internen Veröffentlichungen „Nachhaltig informiert“ sind über das interne Informationssystem für jeden sichtbar. Im Rahmen eines Standardprozesses wird die Aktualität der Inhalte der Seite ksk-steinfurt.de/nachhaltigkeit zweimal im Jahr durch die Verantwortlichen der Internetfiliale beim Nachhaltigkeitsbeauftragten hinterfragt und ggfs. Änderungen unmittelbar umgesetzt.  

In die Erarbeitung und Umsetzung einer gemeinsam mit Partnern erarbeiteten Förderaktion ist der Nachhaltigkeitsbeauftragte direkt eingebunden. Über die Beschlussfassung der Maßnahmen ist der Vorstandsvorsitzende eingebunden.  

Verhaltensstandards für Mitarbeitende
Der Corporate-Governance-Kodex der Sparkasse enthält auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Sparkassengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen, einen Standard guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.

Die Grundsätze des Kodex sind geleitet von den Zielen der Verantwortung des Vorstandes sowie des Verwaltungsrates der Sparkassen für die Sparkasse und der Sicherstellung von Transparenz und Kontrolle. Vielfältige Diskussionen und Bestrebungen sowohl im politischen und wirtschaftlichen Umfeld als auch insbesondere aus gesellschaftlicher Sicht haben zu deutlich höheren Anforderungen an die Kreditinstitute geführt.

Im Mittelpunkt stehen dabei eine effiziente Überwachung sowie eine zielgruppenadäquate Transparenz ebenso wie ein kontinuierlicher Dialog mit den Interessengruppen (Aufsichtsorgane, Eigentümer, Vorstand, Beschäftigte, Kundinnen / Kunden und Dienstleister) und ein systematischer Verbesserungsprozess. Daneben gehört es zu den Aufgaben der Unternehmensführung, adäquate Verhaltensregeln für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu kodifizieren.

Die Anforderungen an Finanzdienstleister steigen seit Jahren kontinuierlich. Sie sind unter anderem in folgenden Gesetzen und Richtlinien formuliert:

Als ihren Unternehmenszweck versteht die Sparkasse den öffentlichen Auftrag aus § 2 Sparkassengesetz des Landes Nordrhein-Westfalens (Unternehmenszweck, öffentlicher Auftrag). Die Geschäftsstrategie dient der Erfüllung dieses Auftrags. Der Sparkasse kommt damit eine besondere Rolle als verlässliche und vertrauenswürdige regionale Partnerin zu. An diesem Anspruch soll sich die Unternehmensführung und das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit orientieren.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Sparkasse entschieden, Inhalte und Regelungen im Sinne einer Corporate Governance zu beachten, die teilweise über die gesetzlichen Anforderungen und Verpflichtungen hinausgehen.

Im Sinne einer Querschnittsfunktion hinsichtlich der Corporate Governance sowie relevanter Interessengruppen erfolgt eine Konkretisierung der Inhalte und Anforderungen über die Geschäftsanweisung für den Vorstand, Dienstanweisung sowie im Handbuch der Sparkasse. Wesentliche Beschreibungen erfolgen u. a. in den folgenden Dokumenten: