6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Geschäftsstrategie und Nachhaltigkeitsziele werden auf Grundlage der in der Sparkassenfinanzgruppe etablierten „Nachhaltigkeitslandkarte“ (vgl. Kriterium 1) operationalisiert. Diese umfasst die Handlungsfelder „Strategie und Steuerung“, „Geschäftsbetrieb“, „Kundengeschäft“ und „Kommunikation“. In jedem Handlungsfeld sind konkrete Maßnahmen und Produkte hinterlegt. Die Nachhaltigkeitsziele geben vor, welche Maßnahmen ausgewählt und umgesetzt werden.

Die Auswahl konkreter Maßnahmen erfolgt i. d. R. im Koordinierungsteam Nachhaltigkeit. Der Vorstand entscheidet über die Durchführung. Die Umsetzung erfolgt i. d. R. durch die zuständigen Fachbereiche.
  
Dieses Vorgehen ist gemeinsam mit den Zielen (vgl. Kriterium 3) Bestandteil eines Management-Regelkreises, der vom Nachhaltigkeitsmanagement überwacht wird. So kann sichergestellt werden, dass sich die Umsetzung an den aktuellen Erfordernissen ausrichtet.