6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Dietrich Ernst als Inhaber des Unternehmens kontrolliert persönlich die Einhaltung von Regeln zur Nachhaltigkeit und steuert wenn nötig nach.

Der Verhaltenskodex und Prinzipien von Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation lautet:
Recht und Gesetz
Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation hält die geltenden Rechte und Gesetze der Länder ein, in denen es tätig ist, und fordert dies auch von seinen Zulieferern.

Kommunikation
Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation ist dafür verantwortlich, die damit verbundenen Anforderungen an alle seine Mitarbeiter und Zulieferer zu kommunizieren. Besondere schutzbedürftige Gruppen (z. B. Kinder und Jugendliche) genießen besondere Aufmerksamkeit.

Transparenz und Verbraucherdialog
Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation erkennt das Recht der Stakeholder auf wichtige Produkt- und Prozessinformationen an, die für eine qualifizierte Kaufentscheidung benötigt werden. Nach Möglichkeit wird es die entsprechenden einschlägigen Informationen festlegen und öffentlich zugänglich machen.

Corporate Citizenship
Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation zeigt bürgerschaftliches Engagement, indem es sich mit positiven Beiträgen in die Gemeinden einbringt, in denen es aktiv ist.

Zwangsarbeit
Jegliche Form von Zwangsarbeit einschließlich Zwangsarbeit in Gefängnissen und Schuldknechtschaft darf nicht angewendet werden.

Integrität und Antikorruption
Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation orientiert sein Handeln an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität, Rechtschaffenheit, Respekt vor der Menschenwürde, Offenheit und Nichtdiskriminierung von Religion, Weltanschauung, Geschlecht und Ethnik. Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation lehnt Korruption und Bestechung im Sinne der entsprechenden UN-Konvention ab. Dietrich Ernst Beratung für Kommunikation fördert auf geeignete Weise Transparenz, integres Handeln und verantwortliche Führung und Kontrolle im Unternehmen.

Kinderarbeit
Kinderarbeit kommt nicht zum Einsatz. Sofern die Gesetze vor Ort keine höhere Altersgrenze festlegen, werden keine Personen beschäftigt, die noch im schulpflichtigen Alter bzw. jünger als 15 Jahre sind (vorbehaltlich der Ausnahmeregelungen der ILO- Konvention 138). Mitarbeiter unter 18 Jahren dürfen nicht für gefährliche Tätigkeiten eingesetzt werden und können unter Berücksichtigung ihrer Ausbildungserfordernisse von Nachtarbeit ausgenommen werden.

Belästigung
Die Mitarbeiter werden keinerlei körperlichen Züchtigungen oder anderweitigen körperlichen, sexuellen, psychischen oder verbalen Belästigungen oder Missbrauchshandlungen ausgesetzt.

Vergütung
Die Vergütung einschließlich Löhne, Überstunden und Nebenleistungen erfolgt zumindest in der im geltenden Recht und Gesetz festgelegten Höhe oder liegt darüber. Die für Vollbeschäftigung gewährte Vergütung muss ausreichend sein, die grundlegenden Bedürfnisse des Mitarbeiters zu befriedigen.

Arbeitszeit
Sofern die nationalen Regelungen keine geringere Höchstarbeitszeit festlegen und außer im Falle außergewöhnlicher Unternehmensumstände wird von den Mitarbeitern nicht verlangt, auf regelmäßiger Basis eine Standardarbeitswoche von über 40 Stunden pro Woche oder eine Gesamtwochenarbeitszeit von über 48 Stunden (einschließlich Überstunden) zu absolvieren. Den Mitarbeitern wird in jedem 7-Tageszeitraum das Äquivalent von mindestens einem freien Tag gewährt.

Nichtdiskriminierung
Bei allen Beschäftigungsentscheidungen einschließlich – ohne darauf beschränkt zu sein – Einstellungen und Beförderungen, Vergütung, Lohnnebenleistungen, Ausbildung, Entlassungen und Kündigungen werden alle Mitarbeiter streng nach ihren Fähigkeiten und Qualifikationen behandelt.

Gesundheits- und Arbeitsschutz
Um Unfälle und Personenschäden zu vermeiden, stellen die Arbeitgeber sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sowie gegebenenfalls sichere und den Gesundheitsschutzbelangen entsprechende Wohnunterkünfte bereit, die als Mindestkriterien die geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.

Versammlungsfreiheit und Tarifautonomie
Die Arbeitgeber erkennen an und respektieren das gesetzliche Recht der Mitarbeiter auf Versammlungsfreiheit und Tarifautonomie.

Umwelt
Das Unternehmen verwendet an allen Standorten, an denen es tätig ist, umweltfreundliche Praktiken, die es kontinuierlich verbessert. Es erfüllt die Bestimmungen und Standards zum Umweltschutz, die seine jeweiligen Betriebe betreffen und geht verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen um.