Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.
Das ZDF orientiert sich als öffentlich-rechtliche Anstalt in besonderem Maße an rechtlichen Vorgaben.
Neben staatsvertraglichen Regeln wie
- dem Medienstaatsvertrag,
- den Programmkonzepten für digitale Zusatzangebote,
- dem ZDF-Staatsvertrag,
- dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag und
- dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
sind auch interne Vorschriften wie
- die Satzung des ZDF,
- Richtlinien für Sendungen und Telemedienangebote,
- ZDF-Werberichtlinien,
- Richtlinien für den Jugendschutz,
- Richtlinien für die Genehmigung von Telemedienangeboten,
- die Geschäftsordnungen von Fernseh- und Verwaltungsrat,
- die Finanzordnung des ZDF sowie
- die Leitordnung
maßgeblich.
Dazu kommen die Selbstverpflichtungserklärung des ZDF, seine Grundsätze zu transparenten Sportübertragungsrechten, Compliance-Regeln und die Revisionsordnung, die Beschaffungs- und Reisekostenverordnung sowie der ZDF-Mitarbeiterkodex.
Das ZDF trägt Verantwortung für einen sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit den vom Beitragszahler bereitgestellten Finanzmitteln. Hierzu wird das ZDF intern durch Verwaltungsrat und Fernsehrat, aber auch durch externe Stellen kontrolliert. In diesem Sinne finden regelmäßig Prüfungen durch den Rechnungshof des Landes Rheinland-Pfalz statt. Auch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) prüft wiederkehrend, ob den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprochen wird. Das ZDF ist nach § 30 a des ZDF-Staatsvertrags auch verpflichtet, einen Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften sowie einen Lagebericht aufzustellen und nach §§ 316 ff. HGB prüfen zu lassen.
Neben nationalem Recht und internen Vorschriften regeln auch europäische und internationale Vorschriften den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Dazu gehören etwa die AVMD-Richtlinie, das Amsterdamer Protokoll zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk oder die UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt. Transparenz in Hinsicht auf den größten Teil dieser Regeln und die damit verbundenen Prozesse wird auf der Website des ZDF hergestellt.
Das ZDF integriert im Rahmen einer nachhaltigen Haushalts- und Finanzwirtschaft neben finanziellen auch ökologische und soziale Aspekte in seine Regelwerke und Instrumente. Beispielsweise hat das ZDF in seinen Haushaltsplänen und Jahresabschlüssen Informationen über in den Budgetansätzen enthaltene nachhaltige Maßnahmen ergänzt. In den Grundsätzen zur Budgetbewirtschaftung ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit um Nachhaltigkeit derart erweitert, dass im Rahmen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Aspekte der Nachhaltigkeit mit Blick auf gesellschaftliche, soziale und ökologische Belange zu berücksichtigen sind. Auch das Risikomanagement bezieht nachhaltige Risiken mit ein, wobei Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit des ZDF verknüpft sind und schwerwiegende Auswirkungen auf die Umwelt, auf Arbeitnehmer*innen- und Sozialbelange, auf die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben, im öffentlich-rechtlichen Rundfunk weniger bedeutend als in vielen anderen Branchen sind. Nachhaltigkeit findet auch im Beteiligungscontrolling Berücksichtigung. Die ZDF Werbefernsehen GmbH erstellt einen eigenen Nachhaltigkeitsbericht.
Die Herstellung von Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen verursacht hohe CO
2-Emissionen. Die Branche handelt – freiwillig. Denn mit der Umstellung auf eine umwelt- und ressourcenschonendere Herstellungsweise kann ein relevanter Teil dieser CO
2-Emissionen vermieden werden. Im Jahr 2021 hat sich das ZDF als Mitglied des Arbeitskreises “Green Shooting” maßgeblich an der Entwicklung von ökologischen Mindeststandards für deutsche Kino-, TV- und Online/VoD-Produktionen beteiligt. Ein breites Bündnis aller relevanten Branchenteilnehmer stellt mit konkreten Maßnahmen ab dem 01.01.2022 einen großen Teil der Inhalte nach detaillierten Vorgaben zu Energieversorgung, Transport, Unterbringung, Verpflegung, Materialien oder Entsorgung klima- und ressourcenschonend her. Die ZDF-Gruppe hat hierbei in der deutschen Film- und Medienbranche eine besondere Verantwortung, die sich aus der Rolle als größter Einzelauftraggeber im deutschen Produzentenmarkt und zugleich aus der Rolle als öffentlich-rechtliches Medienunternehmen und seinem gesellschaftlichen Auftrag ergibt.
Bei den ökologischen Mindeststandards gibt es 21 obligatorische „Muss-Vorgaben“. Damit eine Produktion mit dem Label green motion ausgezeichnet werden kann, müssen bei den im Inland realisierten Produktionsteilen mindestens 18 Muss-Vorgaben eingehalten werden. Bei Produktionen, bei denen mehr als 25 % der Gesamtherstellungskosten im Ausland anfallen, müssen zusätzlich auch bei den im Ausland hergestellten Produktionsteilen 18 von 21 Muss-Vorgaben eingehalten werden.
Die Mindeststandards für eine klima- und ressourcenschonendere Herstellungsweise von deutschen Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen decken alle Produktionsbereiche ab: 1. Green Consultant,
2. Bilanzierung, 3. Abschlussbericht, 4. Öko-Strom, 5. Generatoren, 6. Wiederaufladbare Akkus,
7. Licht, 8. Reisen und Transportmittel, 9. Unterbringung, 10. Verpflegung,
11. Papier, 12. Materialien, 13. Kostüm, 14. Plastik, 15. Mülltrennung.
Ökologische Mindeststandards Greenmotion | Ökologische Mindesstandards Greenmotion (oekologische-mindeststandards-greenmotion.de)