6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Orientierung zur Reisenotwendigkeit
Die GIZ hat sich dem Grundsatz der Reisevermeidung verpflichtet. Dies beinhaltet die systematische Prüfung der Reisenotwendigkeit. Damit stellen wir sicher, dass wir nur dann eine Reise antreten, wenn diese zwingend notwendig und nicht durch andere Formate ersetzt werden kann. Zur Abwägung der Reisenotwendigkeit hat das Unternehmen Leitplanken in Form einer Orientierung formuliert.

Nachhaltigkeitsrichtlinie der GIZ

Wir haben unsere Nachhaltigkeitsstandards und unsere Grundsätze des Nachhaltigkeitsmanagements in unserer Nachhaltigkeitsrichtlinie festgeschrieben. Dieser Richtlinie folgen wir intern als Unternehmen und bei der Umsetzung der beauftragten Projekte. In der Nachhaltigkeitsrichtlinie haben wir auch festgelegt, wie Umwelt- und Sozialstandards in unseren Vorhaben eingehalten werden, um nationalem Recht in den Kooperationsländern sowie den Verpflichtungen aus internationalen Vereinbarungen nachzukommen.

Risikomanagement
Die GIZ erfüllt mit ihrem Risikomanagement-System sowohl die gesetzlichen Anforderungen als auch Anforderungen unterschiedlicher Auftraggeber. Dieses stellt unternehmensweit einen systematischen Umgang mit Risiken sicher und ist Teil des internen Regelwerks der GIZ. Zur Orientierung der Mitarbeiter*innen hat der Vorstand der GIZ Ende November 2021 über eine Risikopolitik entschieden. Die Risikopolitik beschreibt die grundlegende Haltung der GIZ zum Umgang mit Risiken, zeigt auf, dass das Eingehen von Risiken zur Erreichung der Ziele der GIZ unerlässlich ist und bestärkt die Mitarbeiter*innen und Führungskräfte darin, unternehmerisch zu handeln.  

Die Gruppe Risikomanagement in der Stabsstelle Unternehmensentwicklung fragt halbjährlich unternehmensweit neue Risiken und Veränderungen bekannter Risiken in einem Bottom-Up Prozess ab, welcher alle Managementebenen einbindet. Unabhängig von dieser Abfrage können die Organisationseinheiten jederzeit Ad-hoc-Risiken melden. Ziel des Risikomanagements der GIZ ist es, Risiken vorausschauend zu erkennen und auf der sachnächsten Ebene zu steuern. So verhindert das Unternehmen, dass Ziele verfehlt und Leistungen nicht wie vereinbart erbracht werden können. Sollten die Risiken nicht auf sachnächster Ebene gesteuert werden können, werden sie an die nächsthöhere Managementebene eskaliert.  

Der Risikomanagement-Ausschuss (RMA) und das Risikomanagement-Gremium (RMG) der GIZ befassen sich im Auftrag des Vorstands mit den Risiken, die für das Gesamtunternehmen relevant sind. Das RMG diskutiert die Risikosituation des Unternehmens und stellt fest, ob es Entwicklungen gibt, die seinen Fortbestand gefährden könnten. Bei Bedarf empfiehlt das RMG dem Vorstand Ansätze zum Umgang mit diesen Risiken.  

Für bestimmte Themen, die nicht bei einer Facheinheit liegen, hat die GIZ darüber hinaus eindeutige und verbindliche Compliance-Themenverantwortungen definiert und übertragen. Dadurch wird sichergestellt, dass im Unternehmen keine Verantwortungslücken bestehen. Neben der halbjährlichen Risiko-Abfrage findet zusätzlich eine Abfrage der Compliance-Themenverantwortlichen statt (z. B. zu den Themen Menschenrechte und Anti-Korruption).

Auf Ebene der Vorhaben gibt es ein gesondertes Safeguards+Gender Managementsystem, welches Risiken bereits in der Angebotserstellung identifiziert und Steuerungsmaßnahmen etabliert. Das Safeguards+Gender Managementsystem der GIZ dient damit sowohl einem verbesserten Risikomanagement als auch der Sicherstellung der Projektziele.

Zentrale Chancen und Risiken finden sich unter Kriterium 2 „Wesentlichkeit“.

Safeguards+Gender Managementsystem
Projekte der internationalen Zusammenarbeit sollen vorab definierte, positive Wirkungen erzielen. Zusätzlich können sie aber nicht beabsichtigte Nebenwirkungen - sogenannte nicht intendierte negative Wirkungen - hervorrufen. Um diese zu verhindern oder zumindest zu minimieren, werden Projekte aller Auftraggeber bereits in der Planungsphase einer Prüfung im Rahmen des Safeguards+Gender Managementsystems der GIZ unterzogen. Als Safeguards werden in internationalen Rahmen Absicherungsmaßnahmen im Sinne von Schutzmechanismen bezeichnet. In der GIZ wurden fünf Safeguards-Themen definiert, so dass mögliche Wirkungen in Bezug auf Umwelt und Klima (Minderung von Treibhausgasen und Anpassung an den Klimawandel), Konflikt- und Kontextsensibilität, Menschenrechte sowie Gleichberechtigung der Geschlechter analysiert werden. So werden Risiken frühzeitig erkannt, geeignete Management-Ansätze identifiziert und in das Projektkonzept eingebracht.

Das Safeguards+Gender Managementsystem für Vorhaben aller Auftraggeber stellt die Anwendung des Leitprinzips der Nachhaltigkeit bei allen GIZ-Aufträgen und für alle Arbeitsfelder sicher und damit auch die Umsetzung der GIZ-Nachhaltigkeitsrichtlinie und der Genderstrategie.  

Falls das Safeguards+Gender Managementsystem Risiken identifiziert, werden diese durch das Risikomanagement auf Ebene der Vorhaben gesteuert. Mit Hilfe dieses Systems wurden im Jahr 2021 insgesamt 313 Projektvorschläge geprüft und in der Folge risikominimierende Anpassungen identifiziert. 27 Projekte wurden der höchsten Risikostufe zugewiesen. Diese Einstufung hat zur Folge, dass der Vorstand der GIZ der Durchführung des Projekts zustimmen muss und dass die Entwicklung der Risiken sowie Anpassungen im Verlauf der Projektdurchführung regelmäßig überprüft werden. Das Safeguards+Gender Managementsystem der GIZ dient damit sowohl einem verbesserten Risikomanagement als auch der Sicherstellung der Projektziele.  

Die detaillierten Ergebnisse der Risikobewertung dienen der GIZ als internes Steuerungsinstrument. Sie werden nicht veröffentlicht, da sie auf sensiblen Informationen basieren und ihre Veröffentlichung unter Umständen den Erfolg der Projekte gefährden könnte.