6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Prozessuale Verankerung

Mindestens ebenso wichtig wie die organisatorische Verankerung des Nachhaltigkeitsmanagements ist dessen Einbindung in die bankinternen Prozesse. Diese wird in verschiedenen Leitlinien und Arbeitsanweisungen geregelt. Im Berichtszeitraum sind vor allem zwei Regelungen hervorzuheben:

• Die neue, vom Vorstand verabschiedete und für den Konzern gültige Group Reputational Risk Guideline legt fest, dass das Nachhaltigkeitsmanagement bei allen Transaktionen einzubeziehen ist, bei denen Reputationsrisiken im Zusammenhang mit sozialen und umweltbezogenen Aspekten entstehen können. Transaktionen umfassen dabei alle Arten von Geschäftstätigkeiten entlang der Wertschöpfungskette des Konzerns.

• Neben Reputationsrisiken können durch eine unzureichende Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Aspekte auch finanzielle und weitere Risiken entstehen, beispielsweise durch Bauverzögerungen bei Infrastrukturprojekten infolge ungenügender Umwelt- oder Arbeitsstandards. Auch bei der Beurteilung dieser Risiken ist die Kompetenz des Nachhaltigkeitsmanagements einzuholen. Der entsprechende Prozess ist in einer Arbeitsanweisung geregelt.

Durch den strukturierten Einbezug des Nachhaltigkeitsmanagements in die Entscheidungsprozesse wird im Sinne des Vorsorgeansatzes sichergestellt, dass soziale und umweltbezogene Aspekte frühzeitig berücksichtigt werden.

Das Nachhaltigkeitsmanagement erfasst alle entsprechenden Anfragen in einer Datenbank und erstellt regelmäßig Auswertungen, z. B. zur Art der Geschäftstätigkeit sowie zu den betroffenen Branchen, Themen und Regionen. Diese Auswertungen bilden eine wichtige Basis, um die Wirksamkeit der bestehenden ökologischen, sozialen und Governance-bezogenen Standards zu prüfen und Themen und Sektoren zu identifizieren, in denen entsprechender Regelungsbedarf bestehen könnte.

Weitere Informationen: Nachhaltigkeitsbericht 2015, S. 14f.