6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Wie schon unter Kriterium 3. "Ziele" beschrieben, wurde bisher die Nachhaltigkeitsstrategie nicht verschriftlich, sondern wird vor allem durch das unternehmerische Selbstverständnis der Geschäftsführung getragen. Auf Grund der sehr nahen und direkten Beziehungen zu den einzelnen Interessengruppen werden Nachhaltigkeitsthemen, deren Aspekte und Zielsetzungen zeitnah sowie direkt besprochen und behandelt.

Die Implementierung, Steuerung und Kontrolle aller Prozesse und Maßnahmen wird durch die Geschäftsleitung und deren Stellvertretung/Fachbereichsleitug koordiniert.