6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Verantwortlichkeit

Ein Nachhaltigkeitsteam ist gemeinsam mit der Geschäftsführung für die Nachhaltigkeitsstrategie verantwortlich. Die Einbindung weiterer Mitarbeitender ist vorgesehen (vgl. Kriterium 5).

DNK-Prozess

Die DNK-Erklärung ermöglicht durch die systematisierte Darstellung der Nachhaltigkeitsleistungen den weiteren Aufbau eines nachvollziehbaren und konsistenten Nachhaltigkeitsmanagements. Die Fortschreibung der DNK-Erklärung im zukünftig einjährigen Rhythmus (vgl. Kriterium 3) soll zur Überprüfung der Nachhaltigkeitsstrategie beitragen. 
 
 Vorschlagswesen
 
Das Vorschlagswesen berücksichtigt ökonomische, ökologische und soziale Aspekte im Sinne der nachhaltigen Entwicklung (vgl. dazu Kriterium 8).
 
Aufsichtsrat
 
Bei der AWG existiert ein Aufsichtsrat, der in nachhaltigkeitsrelevante Prozesse und Entscheidungen einbezogen wird. 
 
Berichtswesen und Beauftragte
 
Kontrolle und Transparenz werden beispielsweise durch Berichte (Immissions- und Gewässer-schutzbericht) sowie durch Beauftragte in den einzelnen Arbeitsbereichen (Arbeitsschutz etc.) gewährleistet. 
 
Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe
 
Alle Hauptstandorte der AWG sind als „Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe“ ausgezeichnet. Diese wirken laut § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes an der Sicherstellung des Schutzes von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen mit. 
 
Einkaufsrichtlinien
 
Es gilt allgemein das Vergaberecht für jeden öffentlichen Auftraggeber, in welchem bereits einige Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt sind. Darüber hinaus werden Nachhaltigkeitsaspekte in Zuschlagskriterien berücksichtigt.