Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.
Verantwortlichkeit
Ein Nachhaltigkeitsteam ist gemeinsam mit der Geschäftsführung für die Nachhaltigkeitsstrategie verantwortlich. Die Einbindung weiterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist vorgesehen (vgl. Kriterium 5).
DNK-Prozess
Die DNK-Erklärung ermöglicht durch die systematisierte Darstellung der Nachhaltigkeitsleistungen den weiteren Aufbau eines nachvollziehbaren und konsistenten Nachhaltigkeitsmanagements. Die Fortschreibung der DNK-Erklärung im zweijährigen Rhythmus (vgl. Kriterium 3) soll zur Überprüfung der Nachhaltigkeitsstrategie beitragen.
Verbandsversammlung
Der vorgesehene Beschluss der Nachhaltigkeitsstrategie in der Verbandsversammlung kann zur weiteren Verankerung beitragen (vgl. Kriterium 3).
Vorschlagswesen
Das Vorschlagswesen berücksichtigt ökonomische, ökologische und soziale Aspekte im Sinne der nachhaltigen Entwicklung (vgl. dazu Kriterium 8).