6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Die Nachhaltigkeitsgrundsätze bilden den Handlungsrahmen für die ESG-Aktivitäten der LfA. Sie sind vom Vorstand beschlossen und werden regelmäßig auf Fortentwicklungsbedarf überprüft. Ihre Umsetzung finden sie in den Mittelfristzielen und Jahreszielen mit Nachhaltigkeitsbezug.  

Nachhaltigkeitsthemen finden sich auch in zahlreichen internen Weisungen. So sind nach der Dienstreiserichtlinie beispielsweise öffentliche Verkehrsmittel aus Umweltschutzgründen zu bevorzugen, die Flugzeugbenutzung ist nur bei wesentlicher Kosten- und Zeitersparnis gestattet. Die Dienstanweisung Beschaffungswesen enthält Regelungen, die auf die Einhaltung von Umweltstandards bei Lieferanten, die Vermeidung untertariflicher Entlohnung und eine größtmögliche Umweltverträglichkeit bei den zu beschaffenden Materialien abzielen.  

Zertifizierungen und Initiativen aus unterschiedlichen Bereichen unterstreichen das Engagement der LfA in der Nachhaltigkeit. Im Rahmen der Revalidierung der Zertifizierungen werden die Ziele und Fortschritte regelmäßig überprüft. Eine aktuelle Übersicht wird jeweils im Internet und im Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht.  

Einzelheiten zum Nachhaltigkeitsmanagementsystem vgl. Punkt 5. Verantwortung.