6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Das AWI hat sich selbst eine Nachhaltigkeitsrichtlinie gegeben. Diese wurde im Mai 2019 durch das Kuratorium verabschiedet. Sie kann als Verpflichtung der Leitung des AWI und seiner Zuwendungsgeber zu verschiedenen Zielsetzungen im Bereich der Nachhaltigkeit begriffen werden und bildet die Grundlage, um gezielt strategische Maßnahmen im Sinne der Nachhaltigkeit abzuleiten. Die AWI-Nachhaltigkeitsrichtlinie ist einsehbar unter https://www.awi.de/ueber-uns/organisation/nachhaltigkeit/awi-nachhaltigkeitsrichtlinie.html.

Für einige Organisationsbereiche gibt es darüberhinausgehende Ordnungen sowie Leit- bzw. Richtlinien welche ebenfalls Teilaspekte der Nachhaltigkeit aufgreifen. Hierzu zählen beispielsweise:
  • Richtlinie des Alfred-Wegener-Instituts zum umweltgerechten Verhalten von Expeditionsteilnehmern in der Antarktis
  • Leitlinien für verantwortungsvolle Wissenschaft am AWI
  • Richtlinie des AWI zur Förderung der Chancengleichheit
  • Open Access Policy AWI
  • Beschaffungsordnung des Alfred-Wegener-Instituts

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird am AWI bereits seit 2005 regelmäßig durch das Zertifikat „audit berufundfamilie“ bestätigt. Darüber hinaus befindet sich ein Energie- und Umweltmanagement in Anlehnung an gängige Normen wie EMAS, ISO 14001 und ISO 50001 im Aufbau.

Weiterhin verfügt das AWI über ein Risikomanagementsystem in Anlehnung an die DIN ISO 31000:2018. Betrachtete Risikokategorien sind Strategie-Risiken, Forschungs-Risiken, Sicherheits-Risiken, Governance-Risiken, Infrastruktur-Risiken, Finanz-Risiken, Personal-Risiken, IT-Risiken und Technologie-Transfer-Risiken, welche auf Humankapital, Reputation sowie Infrastrukturendes Instituts einwirken. Entsprechend werden in diesem Kontext bereits viele Nachhaltigkeitsrisiken betrachtet. Eine direkte Verknüpfung zum Nachhaltigkeitsmanagement des AWI soll geprüft werden.