6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Nachhaltigkeit ist grundsätzlich bereits seit 2019 in unserer Unternehmensstrategie verankert. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie (ESG-Strategie genannt) ist als Teilstrategie der Geschäftsstrategie für unser Haus festgelegt. Sie fußt auf unserem genossenschaftlichen Verständnis von Regionalität, Vertrauen und Partnerschaft.

Darüber hinaus schließen wir uns dem Nachhaltigkeitsleitbild der Genossenschaftlichen FinanzGruppe an und wollen gemeinsam im Verbund das Thema angehen.

Durch die Einbindung auf strategischer Ebene ist Nachhaltigkeit ein wesentlicher Bestandteil unseres jährlichen Strategie- und Planungsprozesses, in dem alle Ziele und Maßnahmen validiert und deren Operationalisierung über die Mittelfristplanung und das bankweite Projektportfolio überwacht wird. Wir haben uns zudem in der ESG-Strategie das Ziel gesetzt, die ESG-Ziele und -standards in allen relevanten Prozessen, Produkten, Dienstleitungen und Infrastrukturen zu implementieren. Dies wird künftig vor allem durch das ESG-Management vorangetrieben.

Für das ESG-Management haben wir ein Konzept erarbeitet, welches mit Abschluss des ESG-Projekts am Anfang 2023 in Kraft tritt. Es wurden folgende Aufgaben für das ESG-Management definiert.




Abbildung 2: Aufgabenübersicht des ESG-Managements

Das ESG-Management übernimmt damit die wesentliche Berichterstattung zu Kennzahlen, Maßnahmen und Risiken rund um ESG innerhalb der Bank und wirkt auf die Erarbeitung fehlender Prozesse hin.

Im Rahmen unserer ökonomischen Verantwortung verfolgen wir eine konsistente Risikostrategie, deren Angemessenheit ebenfalls durch den Strategie- und Planungsprozess regelmäßig geprüft wird. Des Weiteren werden Einflussfaktoren aus dem Thema Nachhaltigkeit in unserer mindestens jährlichen Risikoinventur angemessen berücksichtigt und in die Beurteilung unseres Risikouniversums einbezogen.

Wir haben zudem das Thema Nachhaltigkeit in der Produkt- und Dienstleistungsvalidierung des Kundengeschäfts sowie in den Anlagerichtlinien unseres Eigengeschäfts fest verankert und werden damit sowohl Kunden- als auch Eigengeschäft künftig nachhaltiger gestalten. Unsere geschulten und zertifizierten Mitarbeiter führen die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage verpflichtend in jedem Anlageberatungsgespräch durch. Der Bedarf unserer Kundinnen und Kunden, in welchem Umfang nachhaltige Aspekte bei ihrer Vermögensanlage berücksichtigen werden soll, wird aktiv erfragt.

Neben nachhaltigen Risiko- und Qualitätsanforderungen spielt auch die gezielte Auswahl unserer Geschäftspartner eine wichtige Rolle bei Investitionsentscheidungen. Da wir auf langfristigen Erfolg setzen, erwarten wir auch von unseren Geschäftspartnern ein verantwortungsvolles Management.

Unsere Unternehmenskultur ist geprägt von Respekt, Toleranz und Vertrauen. Wir sorgen für unsere Beschäftigten durch eine auf Langfristigkeit ausgerichtete Personalpolitik, betriebliche Absicherungsleistungen, ein betriebliches Gesundheitsmanagement und zielführende Weiterbildungsmaßnahmen. Außerdem ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein zentrales Anliegen für uns. Auch aus diesem Grund haben wir weiter in mobile Hardware investiert und die Flexibilität ortsunabhängigen Arbeitens erhöht.

Wir setzen uns dafür ein, Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern und zu beseitigen. Unsere Haltung zu Vielfalt haben wir in einer Diversitätsrichtlinie und in unseren Verhaltensgrundsätzen definiert. Sie stellen für uns Leitplanken dar, die uns helfen, unsere Unternehmenskultur, unsere Strukturen und Prozesse so zu gestalten, dass Vielfalt und Einbindung als Erfolgsfaktoren für unsere Bank gesehen werden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist demnach in allen Abläufen innerhalb der Bank und im Umgang mit unseren Kundinnen und Kunden, Bewerberinnen und Bewerbern sowie Gästinnen und Gästen fest verankert.

Die Leitsätze für Mitarbeitergeschäfte sind verbindlicher Bestandteil des Arbeitsvertrags und regeln Interessenkonflikte im Rahmen von Mitarbeitergeschäften.

Unsere Mitarbeitenden, unser Aufsichtsrat und unser Vorstand verpflichten sich zu einer in Verhaltenskodizes aufgeführten, gesetzeskonformen und ethisch orientierten Unternehmenskultur. Diese Kodizes regeln u. a. den Umgang mit Geldwäsche, Korruption, Datenschutz, Zuwendungen, Beschwerden oder Whistleblowing. Des Weiteren existieren verschiedene Richtlinien zum Umgang mit (potentiellen) Interessenkonflikten (u. a. bezogen auf Organmitglieder und das Wertpapiergeschäft).