6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

(SRS 103-2)
  1. Bei allen Beschaffungsprozessen legen wir Wert darauf, die jeweils höherwertige Alternative zu wählen. Bisher ist noch kein Fall aufgetreten, wo das zur Gefährdung der wirtschaftlichen Belange geführt hätte. (Gemeinwohl-Bericht A1 - A4)
  2. Bei Kooperation mit Mitunternehmen achten wir darauf, dass ein vergleichbar ethisches Ambitions- und Leistungsniveau existiert, beziehungsweise, dass die Bereitschaft ausgedrückt wird, das ethische Niveau zu verbessern. (Gemeinwohl-Bericht D2 und D3)
  3. Bei Kunden überprüfen wir vor Aufnahme der Zusammenarbeit deren Nachhaltigkeitsleistung und gehen bei einer nicht deutlich erkennbaren Nachhaltigkeitsleistung eine Zusammenarbeit nur ein, wenn vertrauenswürdig versichert wird, dass das ethische Niveau verbessert werden soll. (Gemeinwohl-Bericht D1 und D4)
  4. Auf Unternehmen, die das Modell der konventionellen, profit- und wachstumsgetriebenen Wirtschaft praktizieren, wirken wir im Rahmen unserer Möglichkeiten in einem ethisch motivierten Sinne ein. (Gemeinwohl-Bericht E1)
Die Implementierung dieser Prinzipien im operativen Geschäft wird bei jeder Entscheidungssituation vorgenommen.