Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.
Für die Mitarbeiter der Sparkasse gelten klar definierte und verbindlich einzuhaltende Regeln, die schriftlich fixiert sind; dies gilt auch für solche mit Nachhaltigkeitsbezug. Anweisungen regeln die Verfahrensweisen und Kontrollen für alle wesentlichen Tätigkeiten. Besonderen Nachhaltigkeitsbezug haben dabei beispielsweise die ganzheitliche Beratung im Interesse der Kunden, die Verhinderung von Geldwäsche und Korruption, Verpflichtungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, Regelungen für die Vergabe von Spenden und Sponsorings, die Geschenkerichtlinie sowie Arbeitsschutzregelungen und Arbeitszeitregelungen für Mitarbeiter.
Für den Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung liegt eine gesonderte Arbeitsanweisung vor, die den Ablauf und die Zuständigkeiten regelt. Zudem ist festgelegt, wie die Überprüfung der Zielerfüllung und die Weiterentwicklung von Zielen und Maßnahmen erfolgen.