6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Nachhaltigkeit wird vom Vorstand insgesamt verantwortet. Jedes Vorstandsmitglied trägt die Verantwortung für sein Ressort. Im Rahmen der Barmenia-Verantwortungskultur sind die Hauptabteilungen angehalten, Nachhaltigkeit entsprechend der Nachhaltigkeitspositionierung unter Berücksichtigung gesetzlicher Rahmenbedingungen umzusetzen.

Nachdem die Nachhaltigkeitspositionierung vom Vorstand kommuniziert wurde, wurden entsprechend der wesentlichen Themenfelder Teams bzw. Projektteams installiert bzw. weiterentwickelt:

Team Nachhaltigkeit (s. dazu auch unter „5. Verantwortung“)
Die Teilnehmenden des Teams Nachhaltigkeit haben eine koordinierende Funktion in ihre Fachbereiche und können zusätzlich die notwendigen und beschlossenen Maßnahmen umsetzen. Das Team Nachhaltigkeit hat gleichzeitig die Aufgabe, die Nachhaltigkeitspositionierung (ESG-Strategie) zu entwickeln. Es setzt sich aus den Hauptabteilungen Recht, Kapitalanlagen, Controlling, Vertriebsmanagement, Mathematik BL und Risikomanagement zusammen. Darüber hinaus gibt es feste Ansprechpartner aus dem Competence Center Strategie und Unternehmensentwicklung, der IT und dem Produktmanagementkreis. Diese können bei Bedarf in die Koordination und Umsetzung einbezogen werden. Auf Hauptabteilungsebene wurde dem Team Nachhaltigkeit ein Lenkungssausschuss an die Seite gestellt.

Projektteam Vielfalt und Chancengleichheit
Ein bereichsübergreifendes Team von knapp 30 Personen soll sichtbar machen, dass sich die Barmenia für eine Kultur der Vielfalt und Chancengleichheit einsetzt. Das koordinierende Projekt-Office-Team setzt sich aus Vertreterinnen der Bereiche Personal und Organisation, Talent Management Innendienst, B-NEXT Innovations- & Talentmanagement sowie Presse- und Vorstandsstab zusammen.

Koordination der nichtfinanziellen Berichte
Die Barmenia unterliegt seit dem Jahr 2017 der gesetzlichen CSR-Berichtspflicht. Die Vorgehensweise zur Erstellung der nichtfinanziellen Berichte wurde im Internen Kontrollsystem (IKS) festgeschrieben.

Der Nachhaltigkeitsbeauftragte koordiniert die Erstellung der nichtfinanziellen Berichte. Die relevanten Fachbereiche haben jeweils einen CSR-Koordinator benannt. Diese CSR-Bericht-Koordinierenden ermitteln die wesentlichen Themen und koordinieren die Texterstellung in ihrem Bereich. Die Texte und Kennzahlen werden mit den jeweiligen Führungskräften abgestimmt und im Bereich Recht abschließend gefestigt. Der Vorstand prüft die Berichte und beschließt sie.

Der Aufsichtsrat ist gesetzlich zur Prüfung verpflichtet. Ein Prüfgremium des Aufsichtsrates kontrolliert den nichtfinanziellen Bericht persönlich, indem er ein Managementgespräch führt und anschließend in den Fachbereichen Textinhalte kontrolliert und Stichproben nimmt. Der Gesamtaufsichtsrat prüft zu einem späteren Zeitpunkt die Berichte und beschließt sie, wenn die Korrektheit bestätigt werden kann. Die Berichte werden der Mitgliedervertretung vorgelegt, bevor sie veröffentlicht werden.