Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.
Die Implementierung von Nachhaltigkeit in den Geschäftsbetrieb und in das Kerngeschäft erfolgt über die etablierten Unternehmenssteuerungsinstrumente bzw. den Management-Regelkreis in der Sparkasse.
Im jährlichen Prozess der Vorhabenplanung werden alle eingereichten Projekte, die Nachhaltigkeitsaspekte tangieren, entsprechend gekennzeichnet. Der Nachhaltigkeitsbeauftragte wird vor Verabschiedung der Planung über alle eingereichten Vorhaben, die Nachhaltigkeitsaspekte betreffen, informiert. So kann er ggf. vorher noch Unstimmigkeiten aufgreifen oder über abweichende Planungen den Vorstandsvorsitzenden informieren.
Die Prüfung der Relevanz von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt regelmäßig und ggf. anlassbezogen im Rahmen der Risikoinventur. Die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die bestehenden internen Organisationsrichtlinien zu den Prozessen Kreditvergabe, Zeichnung, Anlageentscheidung, Risikosteuerung und -controlling ist geplant.
Darüber hinaus werden Nachhaltigkeitsfaktoren im Neue-Produkte-Prozess (NPP-Prozess) berücksichtigt, um unerwünschte Nachhaltigkeitsrisiken auszuschließen.