5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Die ÖPNV-Leistungen der BVG werden als elementare Daseinsvorsorge zur Sicherung der Mobilität für die Berliner und Berlinerinnen sowie der Gäste der Metropole Berlin verstanden. Rechtliche Grundlagen hierzu sind im Personenbeförderungsgesetz und dem Berliner-Betriebe-Gesetz festgelegt. Das Land Berlin als 100 prozentiger Eigentümer der BVG AöR setzt über Zielbilder wirtschaftliche und fachpolitische Leitlinien für die strategische Positionierung der BVG. Diese Zielbilder haben in den vergangenen Jahren zunehmend sozialpolitische wie auch umwelt- und klimaschutzseitige Aspekte abgebildet und geben damit dem Anspruch einer nachhaltigen Entwicklung ein deutlich größeres Gewicht.

Die DNK-Erklärung der BVG ist folgerichtig auch in den 2022 erneut vom Land Berlin veröffentlichten Nachhaltigkeitsbericht der Berliner Beteiligungsunternehmen eingeflossen. Dies unterstreicht die zentrale Rolle der landeseigenen Unternehmen wie BVG, beispielsweise bei der langfristigen Zielerreichung der Klimaneutralität des Landes Berlin. 

Nachhaltigkeitsbericht 2022 Land Berlin

Der Vorstand führt die Geschäfte der BVG. Die nachhaltige Unternehmensentwicklung wird durch die Vorstandsvorsitzende verantwortet. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Vorstand in seinen Aufgaben durch den Aufsichtsrat sowie die Gewährträgerversammlung der BVG beraten und kontrolliert. Dem Vorstand und Aufsichtsrat der BVG stehen ein Beirat und ein Kundenrat zur Seite. Maßgebliche gesellschaftliche und politische Institutionen beraten als Beirat die genannten Gremien in Fachfragen des Gemeinwohls und der Daseinsvorsorge. Der Kundenrat unterstützt die Dienstleistungsentwicklung der BVG, insbesondere aus Kund*innen-Perspektive.

Auf der operativen Führungsebene werden die in den internen Fachgremien vereinbarten nachhaltigkeitsbezogenen Themenstellungen als Teil der Regelarbeit oder auch als Fachprojekte umgesetzt.  
Zunehmend werden nachhaltigkeitsrelevante BVG-Unternehmensprozesse und (vom Gesetzgeber wie auch intern formulierte) Ziele der sozial-ökologischen Transformation des Unternehmens hinsichtlich hier gleichermaßen sicherzustellender Compliance- und Governance-Anforderungen betrachtet und jährlich überprüft.