5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Das UKE steht für Spitzenforschung und medizinische Krankenversorgung auf höchstem Niveau. Es zählt zu den Einrichtungen der kritischen Infrastruktur der Region.

Organe des UKE sind gemäß dem Gesetz zur Errichtung der Körperschaft Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKEG) das Kuratorium, der Fakultätsrat, die Dekanin sowie der Vorstand. Das Kuratorium setzt sich zusammen aus einer Vertreterin/einem Vertreter der Aufsichtsbehörde sowie der für die Finanzen zuständigen Behörde, vier extern durch den Senat zu berufende Sachverständige, dem Präsidenten der Universität Hamburg, einem vom Fakultätsrat gewähltes nicht dem Vorstand angehörendes Mitglied sowie vier gewählten UKE Mitgliedern aus verschiedenen Bereichen. Das Kuratorium berät den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung. Ebenso kontrolliert es die Umsetzung der Betriebsziele des Klinikums. Die Medizinische Fakultät wird vom Dekanat geleitet, dem die Dekanin, die Prodekane und die Geschäftsführerin angehören. Das Dekanat entscheidet über alle Angelegenheiten der Medizinischen Fakultät, die nicht dem Fakultätsrat zugewiesen sind. Die Dekanin wird vom Fakultätsrat gewählt und vom Kuratorium bestätigt. Der Fakultätsrat nimmt im Hinblick auf die Medizinische Fakultät die Aufgaben gemäß HmbHG und Aufgaben des Hochschulsenats wahr.

Der Vorstand ist das Steuerungsgremium, das das Klinikum leitet, strategische Entscheidungen trifft und für das übergeordnete operative Geschäft verantwortlich ist. Mitglieder des Vorstandes sind der Ärztliche Direktor, der den Vorsitz innehat, die Dekanin der Medizinischen Fakultät, die Kaufmännische Direktorin sowie der Direktor für Patient:innen- und Pflegemanagement. Die Aufgaben des Vorstands sind im UKEG sowie in der UKE-Satzung beschrieben.

Das Thema ‚Nachhaltigkeit und Klimaschutz‘ ist für das UKE von hoher Relevanz. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass eine der fünf Säulen des Konzernleitbildes das UKE als „Nachhaltiges und ökologisches Unternehmen“ deklariert. Damit hat es sich offiziell der Umsetzung zu mehr Nachhaltigkeit und dem Kampf gegen den Klimawandel verpflichtet. Ziele zur Steigerung der Nachhaltigkeit sowie zur Senkung des Ressourcenverbrauchs sind seit langem Bestandteil des Handelns und des Qualitätsentwicklungsplanes des Vorstands. An der Umsetzung und Zielerreichung werden alle Bereiche des UKE beteiligt. Es ist der drittgrößte Arbeitgeber der Freien und Hansestadt Hamburg. Der UKE-Konzern ist dem Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) verpflichtet und verfolgt die Ziele des Hamburger Klimaplans.

Um dieser Verantwortung gegenüber der Umwelt und dem Klima intensiviert nachzukommen, hat das UKE zum 01.10.2020 die Vorstands-Stabsstelle Nachhaltigkeit und Klimamanagement samt Umweltmanagement implemen­tiert. Neben der Stabsstellenleitung ist hier auch die Umweltmanagementbeauftragte hauptamtlich beschäftigt. Die Stabsstelle ist direkt der Kaufmännischen Direktorin unterstellt. Ziel ist es, das Nachhaltigkeitsmanagement des UKE durch diese Vorstandsnähe weiter auszubauen, Nachhaltigkeitsstrategien konzentriert zu verfolgen oder neu zu entwickeln und relevante Themen und Maßnahmen weiter voranzutreiben. Die Stabsstelle hat dabei eine strategische und steuernde Rolle und steht sowohl mit externen als auch internen Stakeholdern in Interaktion. Hier werden relevante Themen gebündelt und Aufgaben vergeben. Dabei sollen alle Mitarbeitenden, engagierte Gruppen und operativ verantwortliche Bereiche des UKE beteiligt werden, um auf dem nachhaltigen Weg des UKE zu einem attraktiven klimaneutralen Unternehmen im Gesundheitswesen vorbildlich und zügig voranzuschreiten.