Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.
Betriebsleitung
Die Verantwortung für Nachhaltigkeitsthemen liegt bei der Betriebsleitung.
Nachhaltigkeitsbeauftragte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EAD werden vom Institut für Nachhaltigkeitsbildung geschult und könnten zukünftig als „Nachhaltigkeitsbeauftragte“ fungieren (vgl. Kriterium 16). Sie sind – in enger Abstimmung mit der 1. Betriebsleiterin und den Abteilungsleitungen – für die Weiterentwicklung der strategischen Nachhaltigkeitsausrichtung sowie die Fortschreibung der DNK-Erklärung und der Nachhaltigkeitsvisitenkarte verantwortlich.
Bereits in anderen Funktionen benannte und bestellte Personen des EAD mit Nachhaltigkeitsbezug gilt es, sukzessive in die Nachhaltigkeitsstrategie zu integrieren, ebenso Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den einzelnen Abteilungen (vgl. dazu auch Kriterium 3).