5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten für Nachhaltigkeit in der Hochschule werden dargelegt.

Die Leitung, bestehend aus dem Vorstand der gemeinnützigen Trägergesellschaft und dem Präsidium der Hochschule, trägt die Gesamtverantwortung für die Nachhaltigkeitsleistung der NORDAKADEMIE.
In den Bereichen Lehre, Forschung und Wissenstransfer liegt die oberste Verantwortung für die adäquate Integration von Nachhaltigkeitsthemen mit dem Qualitätsmanagement beim Präsidium. Als weiteres Organ der Hochschule obliegt dem Senat die Berücksichtigung strategischer Nachhaltigkeitsziele im Hochschulentwicklungsplan.
In den Bereichen des Unfallschutzes, der Gesundheitsfürsorge, des Personalwesens und betrieblichen Umwelt­managements an den Hochschulstandorten liegt die Verantwortlichkeit mit der Finanzierung der Hochschule beim Vorstand der Trägergesellschaft.

Zur Initiierung und Koordination nachhaltigkeitsbezogener Aktivitäten wurde von der Hochschulleitung die Funktion des Nachhaltigkeitsbeauftragten eingeführt. Mit Zielen und Maßnahmen zum betrieblichen Umweltschutz, insb. zur Senkung der CO2-Emissionen und des Energieverbrauchs, ist zudem der Umweltbeauftragte betraut, beide Beauftrage führen diese Aufgaben als Hochschulprofessoren  nebenamtlich aus. Für sicherheitsrelevante Belange des Umweltmanagements ist der nach DGUV Vorschrift 1 §20 bestellte Sicherheitsbeauftragte sowie, in Personalunion mit ihm, der Brandschutzbeauftragte nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beauftragt. Zur Unterstützung der Hochschule bei den Aufgaben zu Gleichstellung und Diversität nach § 3 Abs. 4 und 5 des schleswig-holsteinischen Hochschulgesetzes wurde eine Gleichstellungsbeauftragte sowie eine Beauftragte für Personen in besonderen Lebenslagen ernannt. Zusätzlich wurde eine Beschwerdestelle nach § 13 AGG (Antidiskriminierungsgesetz) eingerichtet. Die Rechtskonformität und Einhaltung sonstiger bindender Verpflichtungen überwacht die Compliance-Beauftragte.

Im Studierendenparlament ist eine Zuständigkeit für Nachhaltigkeitsanliegen eingerichtet. Zur weiteren Unterstützung wurde mit dem Nachhaltigkeitsteam ein Gremium geschaffen, das vom Nachhaltigkeitsbeauftragten geleitet wird. Zu den Mitgliedern des Nachhaltigkeitsteams gehören neben dem Nachhaltigkeits- und dem Umweltbeauftragten ein Vertreter des Studierendenparlaments, die Gleichstellungsbeauftragte; die Beauftragte für Personen in besonderen Lebenslagen, eine Vertreterin des akademischen Mittelbaus, der Mensaleiter und der Hausmeister. Das Nachhaltigkeitsteam fungiert gleichzeitig als Steuerungsgruppe zur Gewährleistung aller Anforderungen an eine Fairtrade University.