5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Wir messen dem Thema Nachhaltigkeit eine hohe Bedeutung zu und haben es direkt dem Vorstandsvorsitzenden zugeordnet. Zudem wurde der Bereichsleiter Vorstandssekretariat/Unternehmensentwicklung, in dessen Verantwortung auch die Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung fällt, zum Nachhaltigkeitsbeauftragten benannt. Im Jahr 2019 hat sich LBS-intern die Arbeitsgruppe „Nachhaltigkeit“ gebildet. Sie entwickelt das Thema weiter, u.a. in jährlichen in einem Workshop. Auch unternehmensübergreifend tauschen sich die acht deutschen Landesbausparkassen seit 2021 in einer Arbeitsgruppe monatlich aus, um gemeinsame Nachhaltigkeitsentwicklungen zu diskutieren und zu bearbeiten.