5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Wir messen dem Thema Nachhaltigkeit eine hohe Bedeutung zu und haben es direkt dem Vorstandsvorsitzenden zugeordnet. Zudem wurde der Bereichsleiter Vorstandssekretariat/Unternehmensentwicklung, in dessen Verantwortung auch die Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung fällt, zum Nachhaltigkeitsbeauftragten benannt. Die Teilnehmer an der 2019 durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse, zu denen u. a. der Nachhaltigkeitsbeauftragte gehört, haben sich als Arbeitsgruppe „Nachhaltigkeit“ gebildet und werden künftig zweimal im Jahr in einem Workshop das Thema weiterentwickeln.