5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie ist die Geschäftsführung verantwortlich. Sie delegiert die entsprechenden Aufgaben in die Bereiche der RETA. Schlüsselpunkte werden durch Beauftragte für Abfall, Emissionen, Brandschutz und Sicherheit kontrolliert und deren Einhaltung durch den Betrieb der Anlage sichergestellt.

Die Erstellung der vorliegenden DNK-Entsprechenserklärung ist eingebettet in eine Schulung für Mitarbeiter der RETA durch das Institut für Nachhaltigkeitsbildung.