5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Die Verantwortung für das Thema Nachhaltigkeit liegt beim Gesamtvorstand.

Aufgrund der zunehmenden Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit haben wir 2018 einen Nachhaltigkeitsbeauftragten benannt. Der Nachhaltigkeitsbeauftragte ist für die operative Umsetzung verantwortlich und berichtet in seiner Funktion an den Vorstand.

Darüber hinaus haben wir 2018 einen Arbeitskreis Nachhaltigkeit installiert, in dem alle für das Thema Nachhaltigkeit maßgeblichen Fachbereiche vertreten sind. Der Arbeitskreis hat die Aufgabe, die kontinuierliche Umsetzung und Weiterentwicklung aller nachhaltigkeitsrelevanter Fragestellungen voranzutreiben und sicherzustellen. Der Arbeitskreis Nachhaltigkeit tagt in der Regel zweimal pro Jahr, so auch 2019. Dabei haben wir uns jeweils einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen des EU-Aktionsplans sowie die Aktivitäten der BaFin verschafft. In der ersten Sitzung haben wir zudem den Nachhaltigkeits-Kompass durchgeführt und einen Maßnahmenplan abgeleitet. Dieser Maßnahmenplan wurde im Nachgang vom Vorstand verabschiedet. In der zweiten Sitzung haben wir den Umsetzungsstand der Maßnahmen diskutiert und die Erstellung der DNK-Erklärung vorbereitet.